|
|
Pressemitteilungen des Bundesverbandes
29. 04. 2010
Symposium April Berlin
zu dem Thema: wer läßt nach? die Nachlassgerichte nicht!
19. 04. 2010
Keine Übertragung der Nachlasssachen auf die Notare!
Symposium am 22.04.2010 in Berlin
Präsidiumssitzung am 23./24.04.2010
19. 04. 2010
Symposium 22.04.2010 Berlin
Einladung
18. 04. 2010
Information für die Presse
Sehr geehrte Damen und Herren,
anliegend ein Flyer über das Berufsbild eines Rechtspflegers.
Bundesweit sind etwa 13.000 Rechtspfleger tätig, von denen ca. 7.000 im Bund Deutscher Rechtspfleger organisiert sind.
Ihr Ansprechpartner: Claudia Kammermeier, Öffentlichkeitsreferentin
ckammermeier@bdr-online.de
Tel: 0160/96008667
02. 12. 2009
Rechtsgewährung an den Hamburger Gerichten massiv gefährdet
Die Justizbehörde Hamburg wird bis 2014 keine weiteren Rechtspflegerstudienlehrgänge anbieten
09. 11. 2009
Präsidiumssitzung Saarlouis 2009
BDR lehnt Übertragung der Nachlasssachen auf Notare und Privatisierung der Gerichtsvollzieher ab
03. 11. 2009
Nachlasssachen verteuern sich
Koalitionsvertrag enthält Öffnungsklausel zur Übertragung der Nachlasssachen auf die Notare
02. 11. 2009
Einladung Pressegespräch
am 05.11.2009 um 14.00 Uhr in Saarlouis
28. 08. 2009
FamFG
das neue Betreuungsgericht
27. 08. 2009
FamFG
die Kinder stehen im Mittelpunkt
25. 08. 2009
FamFG
PM zum allgemeinen Teil
16. 06. 2009
Quo vadis BGB-Gesellschaft ?
Pressemitteilung des Bundesvorsitzenden Peter Damm
11. 05. 2009
Bundesverdienstkreuz an Prof. Hans-Joachim von Schuckmann verliehen
Für seine Verdienste für den Berufsstand der Rechtspfleger wurde im März 2009 Professor Hans-Joachim von Schuckmann das Bundesverdienstkreuz am Bande verliehen.
28. 04. 2009
100 Jahre Bund Deutscher Rechtspfleger
Festveranstaltung am 23.04.2009
20. 04. 2009
100 Jahre Bund Deutscher Rechtspfleger
Pressemitteilung vom 20.04.2009
17. 04. 2009
Einladung Festveranstaltung 100 Jahre BDR
am 23.04.2009, 18.30 Uhr in der Vertretung des Landes Rheinland-Pfalz, Berlin
Ansprechpartner: Claudia Kammermeier
Mobil: 0160/96008667
16. 04. 2009
Einladung Pressegespräch
am 23.04.2009, 14.00 Uhr im Hotel Blub, Berlin
Ansprechpartner: Claudia Kammermeier
Mobil: 0160/96008667
15. 04. 2009
BDR Mecklenburg-Vorpommern im Gespräch mit der Justizministerin
ein Bericht im dbb regional magazin
20. 01. 2009
Bundesleitungssitzung Januar 2009
PM
31. 10. 2008
Ein Bündnis für das deutsche Recht
der BDR beteiligt sich
27. 10. 2008
zahlreiche Modernisierungsvorschläge für das Deutsche Recht
PM zur Präsidiumssitzung am 24./25.10.2008 in Rostock
01. 08. 2008
Pressemitteilung der EUR
Generalversammlung 4.-6.09.2008
06. 05. 2008
Zypries fordert Verzicht auf Privatisierungen
Potsdam, 26.04.2008. Auf dem Delegiertentag des Bundes Deutscher Rechtspfleger am Wochenende in Potsdam hat Justizministerin Brigitte Zypries allen Privatisierungsbestrebungen im Bereich der Justiz eine klare Absage erteilt. Weder das Handelsregister, noch das Grundbuch- oder das Nachlassgericht dürften aus der Justiz ausgelagert werden. Auch der Bund Deutscher Rechtspfleger fordert alle Privatisierungsbestrebungen einzustellen. Die Aufgaben werden derzeit von den Rechtspflegern an den Gerichten erfolgreich, schnell und kostengünstig erledigt. Zum Abbau von Reibungsverlusten fordern die Rechtspfleger die Übertragung weiterer Aufgaben, die derzeit noch von Richtern erledigt werden.
Der Delegiertentag befasste sich außerdem mit Reformbestrebungen im Bereich des Vollstreckungsgerichts und mit Fragen der Harmonisierung der europäischen Rechtsorganisation, insbesondere des europäischen Rechtspflegers und des Bachelor/Master-Studiums. Hier legen die Rechtspfleger vor allem Wert auf die Beibehaltung des qualitativ hohen Ausbildungsstandards in Deutschland.  | 23. 04. 2007
Der BDR bittet die Berliner Medien zum Pressegespräch mit der Bundesleitung in Berlin
Im Rahmen seiner Präsidiumssitzung in Berlin lädt der BDR die Berliner Medien am 3. Mai um 10:30 Uhr im Accor ibis Hotel Berlin Adlershof zu einem Pressegespräch mit seinem Bundesvorsitzenden Hinrich Clausen ein.
14. 01. 2007
Forderungen des Bund Deutscher Rechtspfleger durch Urteil des BGH vom 11.01.2007 – III ZR 302/05 bestätigt
Mit dem Richterspruch des BGH erhalten die Forderungen des Bundes Deutscher Rechtspfleger, die Gerichte und Staatsanwaltschaften sachgerecht mit Personal auszustatten, Unterstützung.
Rechtsuchende haben einen Anspruch auf „gebotene Beschleunigung“ der gerichtlichen Verfahren und zügige Entscheidung, hier die durch den Rechtspfleger zu entscheidende Grundbucheintragung.
Insoweit sei die Justizverwaltung verpflichtet, alle notwendigen Schritte einzuleiten, um etwaige personelle Engpässe zu vermeiden. Den Rechtsuchenden sei in angemessener Frist eine Entscheidung zukommen zu lassen, andernfalls hafte der Staat für dadurch entstandene Schäden.
Sollte allerdings der Haushaltgesetzgeber (Bundestag und Landtage) für die entsprechend schlechte Personalausstattung verantwortlich sein, falle ein Schadenersatzanspruch aus.
Die Richter des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts hatten bereits im November 2004 die Justizverwaltungen ermahnt, für eine sachgerechte Personlausstattung der Gerichte zu sorgen. Vergeblich – wie der soeben entschiedene Fall beweist.
Der BGH fordert die Länder nunmehr erneut indirekt auf, die Gerichte mit dem gebotenen Personalbestand an Rechtspflegern auszustatten!
Der in den letzten Jahren von der Justizverwaltung beschrittene Weg, die personelle Unterdeckung durch eine neue Personalbedarfsberechnung zu schönen, ist - wie sich zeigt - eine Sackgasse. Nach der nunmehr „anerkannten“ Personalbedarfsberechnung PEBB§Y werden kaum weniger Rechtspfleger gebraucht.
Das der Laden trotzdem läuft, ist dem Engagement der Kolleginnen und Kollegen zuzuschreiben, die damit aber nicht selten gesundheitliche Risiken eingehen. Ob der Kollaps tatsächlich, wie vielfach immer wieder behauptet, kurz bevorstehe, ist nicht so einfach feststellbar. Sicher scheint auch, dass die Rechtspfleger auf Grund ihrer Überlastung vielfach nicht die Zeit haben, mit der gebotenen Gründlichkeit ihre Entscheidungen zu treffen, was Qualitätsverlust und damit letztlich im Äußersten Rechtsverlust für den Bürger bedeutet.
Das kann den Abgeordneten der Landtage und des Deutschen Bundestages nicht gleichgültig sein. Noch ist es nicht zu spät. Aber es ist höchste Zeit zu handeln und etwas gegen den personellen Notstand zu tun.  | 18. 05. 2006
Bundestag berät über Sicherung der Altersvorsorge Selbständiger
Regierungsentwurf zum Pfändungsschutz der Altersvorsorge und zur Anpassung des Rechts der Insolvenzanfechtung.
Mit dem Gesetz soll das Vermögen, das zur Absicherung der Altersvorsorge bestimmt ist, sowie entsprechende Einkünfte Selbständiger vor dem Vollstreckungszugriff der Gläubiger geschützt werden.
Pressemitteilung des BMJ im Wortlaut ist angehängt
18. 05. 2006
Stärkung für das Wohnungseigentum
Das Gesetz soll die Verwaltung von Eigentumswohnungen und das Gerichtsverfahren in Wohnungseigentumssachen vereinfachen.
Die Pressemitteilung des BMJ zu dieser Gesetzesvorlage ist beigefügt.
28. 04. 2006
Pressemitteilung des BDR Landesverband Berlin
gegen das Rechtspflege-Outsourcing
Hauptversammlung des Berliner Landesverbandes des
Bundes Deutscher Rechtspfleger am 21.März 2006
Der Landesverband Berlin des Bundes Deutscher Rechtspfleger stellt sich in Teilen gegen die Pläne der Justizministerkonferenz über eine „Große Justizreform“, mit der insbesondere Aufgaben aus dem Bereich der vorsorgenden Rechtspflege auf andere staatliche und halbstaatliche Stellen übertragen werden sollen. Ein entsprechender Entschluss wurde auf der Mitgliederversammlung mit überwiegender Mehrheit verabschiedet.
19. 04. 2006
Entwurf eines Gesetzes zur Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs
Der Bund Deutscher Rechtspfleger erhebt keine Bedenken gegen die Absicht des BMJ mit dem vorgelegten Diskussionsentwurf eines Artikelgesetzes, den Nutzungsgrad des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten zu erhöhen.
Das Vorhaben soll nicht in gesetzliche Vorschriften eingreifen sondern die elektronische Komunikation in Gerichtsverfahren fördern.
06. 04. 2006
Pressemitteilung des Bundesministeriums der Justiz
Schneller Geld für Handwerker
Der Bundestag hat sich heute in erster Lesung mit dem Forderungssicherungsgesetz beschäftigt. Mit Hilfe dieses Gesetzes sollen Handwerker und andere Gläubiger – beispielsweise von Schmerzensgeld- oder Schadensersatzansprüchen – schneller an ihr Geld kommen.
Die Mitteilung im Worlaut kann im beigefügten Dokument nachgelesen werden.
01. 04. 2006
Pressemitteilung aus dem Bundestag
Arbeit und Soziales
Gesetzentwurf: MEHR GEBÜHREN IN SOZIALGERICHTLICHEN VERFAHREN GEPLANT
Berlin: (hib/MPI) Der Bundesrat will die Gebührenfreiheit für Versicherte, Leistungsempfänger und Behinderte in sozialgerichtlichen Verfahren abschaffen. Er hat einen Gesetzentwurf (16/1028) zur Änderung des Sozialgerichtsgesetzes vorgelegt, mit dem sich nun der Bundestag beschäftigen muss. Der Entwurf sieht eine allgemeine Verfahrensgebühr im Unterliegensfall vor, deren Höhe von der jeweiligen Instanz abhängt. Darüber hinaus sollen alle Beteiligten eine besondere Verfahrensgebühr bezahlen, die auch im Falle des Prozessgewinns zu entrichten wäre. Ihre Höhe richtet sich nach Willen des Bundesrates ebenfalls nach der jeweiligen Instanz. Als allgemeine Gebühr vor dem Sozialgericht setzt der Gesetzentwurf 75 Euro an, für Berufungsverfahren vor dem Landessozialgericht 150 Euro und für Revisionsverfahren vor dem Bundessozialgericht 225 Euro. Als Ziel des Entwurfs wird unter anderem benannt, die Zahl der Klagen vor den Gerichten der Sozialgerichtsbarkeit zu vermindern. In ihrer Stellungnahme äußert die Bundesregierung Zweifel, ob dies mit dem Entwurf zu erreichen ist und ob die Auswirkungen für die Beteiligten zumutbar sind. Sie kündigt deshalb für das weitere Gesetzgebungsverfahren eine breit angelegte Untersuchung an. Der Bundesrat weist darauf hin, dass es bereits heute eine Eingangs- und Kostenflut bei sozialgerichtlichen Verfahren gebe. Um diese zu bewältigen und um zumutbare Verfahrenslaufzeiten zu gewährleisten, sei eine Gesetzesänderung notwendig. Mit der Einführung der Hartz-IV-Gesetze werde die hohe Belastung der Sozialgerichtsbarkeit "noch erheblich anwachsen", befürchtet die Länderkammer. Sie merkt an, dass die Sozialverträglichkeit durch die Gewährung von Prozesskostenhilfe sichergestellt werden könne.  | 01. 04. 2006
Pressemitteilung aus dem Bundestag
BUNDESRAT: ZWANGSHEIRAT MIT BIS ZU ZEHN JAHREN GEFÄNGNIS BESTRAFEN
Berlin: (hib/BOB) Nötigung zu einer Zwangsheirat soll durch einen eigenen Paragrafen im Strafgesetzbuch mit einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren bestraft werden. Dies sieht ein Gesetzentwurf des Bundesrates (16/1035) vor. Dadurch solle klar gemacht werden, dass es sich dabei um ein strafwürdiges Unrecht und nicht um eine tolerable Tradition aus früheren Zeiten oder anderen Kulturen handelt. Im Zivilrecht solle die Aufhebung einer durch widerrechtliche Drohung zustande gekommenen Ehe durch eine Verlängerung der Antragsfrist von einem auf drei Jahre erleichtert werden. Die Länderkammer macht in diesem Zusammenhang deutlich, gerade in der ersten Zeit nach Beendigung der meist traumatisch empfundenen Zwangslage sei der genötigte Partner emotional oft nicht in der Lage, die Aufhebung der Ehe zu betreiben. Unterhaltsansprüche des genötigten Partners sollten nicht mehr davon abhängen, dass die Drohung durch den anderen Ehegatten oder mit dessen Wissen vorgenommen worden ist. Damit, so die Länderkammer, würde verhindert, dass der genötigte Ehegatte nur deshalb die Aufhebung nicht beantragt und das Scheidungsverfahren wählt, weil er sonst unterhaltsrechtliche Nachteile zu erwarten hätte. Schließlich solle beim Tod des genötigten Ehegatten das gesetzliche Erbrecht des anderen Ehegatten auch dann ausgeschlossen sein, wenn ein Antrag auf Aufhebung der Ehe noch keinen Erfolg hatte. Der Bundesrat begründet seine Initiative damit, Zwangsheirat sei eine Menschenrechtsverletzung und müsse als solche öffentlich geächtet werden. Ziel sei es daher, die Zwangsheirat wirksamer zu bekämpfen und die Opfer von Zwangsehen zu stärken. Für die Betroffenen - in Deutschland vor allem Frauen aus türkischen oder kurdischen Familien, oft Minderjährige - sei es sehr schwer, Wege aus der Zwangsehe zu finden, da die eigenen Familien und der Ehemann sie überwachten, teilweise sogar einsperrten. Zwangsverheiratung sei oft das Mittel, die eigenen Töchter zu disziplinieren, die in westlichen Gesellschaften aufwüchsen und sich nicht mehr in alte Traditionen fügen wollten. In vielen Fällen komme auch der finanzielle Aspekt in Form eines Brautpreises hinzu. Die Bundesregierung führt zu dem vorliegenden Entwurf aus, der Koalitionsvertrag zwischen CDU, SPD und CSU vom November vorigen Jahres sehe vor, Zwangsheiraten zu verhindern und zu diesem Zweck alle geeigneten Maßnahmen zu prüfen. Zwangsverheiratungen sollten als Straftatbestand in das Strafgesetzbuch aufgenommen werden. Die Regierung prüfe derzeit, wie diese Vereinbarung umgesetzt und damit eine stärkere Sensibilisierung für die Strafwürdigkeit eines solchen Verhaltens erreicht werden kann.  | 01. 04. 2006
Pressemitteilung aus dem Bundestag
WETTBEWERBSNACHTEILE FÜR DEUTSCHE GENOSSENSCHAFTEN VERMEIDEN
Berlin: (hib/BOB) Um Wettbewerbsnachteile für Genossenschaften nach
deutschem Recht zu vermeiden, hat die Bundesregierung eines Gesetzentwurfs zur Einführung der Europäischen Genossenschaft (16/1025) vorgelegt. Sie erläutert, am 18. August dieses Jahres trete eine EU-Verordnung in Kraft treten, die unmittelbar auch für Deutschland gilt. Sie regle aber nicht alle Fragen abschließend und verweise an zahlreichen Stellen auf das nationale Recht, das zum Teil erst noch geschaffen werden müsse. Der vorliegende Gesetzentwurf schaffe hier eine Lösung. Darüber hinaus werde das nationale Genossenschafsrecht modernisiert, indem die rechtlichen Rahmenbedingungen insbesondere für kleine Genossenschaften verbessert, die Kapitalbeschaffung und -erhaltung erleichtert und einzelne Elemente der im Aktienrecht geführten Corporate-Governance-Diskussion über Verhaltensregeln, nach denen ein Unternehmen geführt werden soll, auf die Genossenschaft übertragen würden. Der Bundesrat verlangt in seiner Stellungnahme eine Reihe von Änderungen an dem Entwurf, denen sich die Regierung nur teilweise anschließt.  | 15. 03. 2006
Pressemitteilung des Bundesministeriums der Justiz
Bundesamt für Justiz modernisiert die Verwaltung
Berlin, 15. März 2006
Bundesamt für Justiz modernisiert die Verwaltung
Die Bundesregierung hat heute den Entwurf eines Gesetzes für ein Bundesamt für Justiz beschlossen. Die Bundesoberbehörde nimmt zum 1. Januar 2007 in Bonn ihre Arbeit auf. „Das Bundesamt für Justiz (BfJ) stellt die Bundesjustiz neu auf, es macht sie fit im europäischen und internationalen Justizverkehr. Das BfJ wird zentrale Anlaufstelle und Ansprechpartner für den internationalen Rechtsverkehr. Die Gründung des BfJ führt zu gebündelter Kompetenz, mehr Transparenz und Bürgernähe“, sagte Bundesjustizministerin Brigitte Zypries.
Das Bundesamt für Justiz wird die bereits heute in Bonn wahrgenommenen Aufgaben des Bundeszentralregisters übernehmen. Aufgaben aus dem Ministerium, die nicht ministerielle Kernaufgaben sind, und Personal der Dienststelle Bonn sollen auf die Bundesoberbehörde übergehen. Die Dienststelle Bonn des Bundesministeriums der Justiz bleibt mit geänderter Struktur erhalten.
Die Errichtung des Bundesamts für Justiz hat folgende Ziele:
Sowohl das Bundesministerium der Justiz als auch der Generalbundesanwalt konzentrieren sich auf ihre Kernaufgaben – ganz im Sinne des Programms „Moderner Staat – Moderne Verwaltung“. Diese Umstrukturierung soll weitgehend kostenneutral im Bundeshaushalt vollzogen werden.
Aufgaben im europäischen und internationalen Rechtsverkehr werden gebündelt, der europäische und internationale Justizverkehr gestärkt.
Das BfJ sichert in Bonn dauerhaft Arbeitsplätze und wertet den Justizstandort Bonn auf.
„Es wird niemand von Berlin nach Bonn umziehen müssen, und auch nicht umgekehrt“, versicherte Zypries. „Wir schaffen eine zukunftsweisende Perspektive für die Bonner Bediensteten des Bundesministeriums der Justiz und des Generalbundesanwalts und erfüllen den vorgesehenen Bonn-Ausgleich mit Leben.“
Herausgegeben vom Referat Presse- und Öffentlichkeitsarbeit des
Bundesministeriums der Justiz
Verantwortlich: Eva Schmierer; Redaktion: Ulf Gerder, Dr. Henning Plöger, Christiane Wirtz
Mohrenstr. 37, 10117 Berlin
Telefon 01888 580-9030
Telefax 01888 580-9046
presse@bmj.bund.de  | 03. 03. 2006
Pressemitteilung des BMJ vom 2. März 06
BVerfG: Kein Fernmeldegeheimnis für gespeicherte Emails
Das Bundesverfassungsgericht hat heute der Verfassungsbeschwerde einer Heidelberger Richterin stattgegeben. Die Karlsruher Richter haben die Rechtsanwendung eines baden-württembergischen Gerichts moniert, das zugrunde liegende Recht selbst aber nicht beanstandet.
Mit seinem Urteil hat der Senat zugleich eine Entscheidung zur Reichweite des Fernmeldegeheimnisses nach Artikel 10 Abs. 1 des Grundgesetzes (GG) getroffen, deren Bedeutung weit über den konkret entschiedenen Einzelfall hinausreicht.
Entschieden hat das Gericht über den Umgang mit elektronischen Daten, die aus einem bereits abgeschlossenen Kommunikationsvorgang resultieren und die auf dem Endgerät eines Nutzers noch gespeichert sind. Solche Daten (z.B. vorhandene beweiserhebliche Dateien auf einer Computerfestplatte oder sog. Verkehrsdaten, aus denen sich ergibt, wer wann mit wem telefoniert hat) sind für die Ermittlungen von Strafverfolgern oftmals sehr wertvoll. Bislang war nicht abschließend geklärt, ob solche Daten auch dem Schutzbereich des Fernmeldegeheimnisses nach Artikel 10 GG unterfallen. Das Bundesverfassungsgericht hat heute klargestellt, dass Artikel 10 GG nur den Übertragungsvorgang selbst schützt. Die bei solch einem Übertragungsvorgang anfallenden Verkehrsdaten und die im Wege der Telekommunikation übertragenen Daten, die nach dem Ende der Nachrichtenübermittlung noch auf dem Endgerät gespeichert sind, werden danach nicht vom Fernmeldegeheimnis geschützt, sondern beziehen ihren grundrechtlichen Schutz aus Artikel 2 Abs. 1 GG i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG, dem Recht auf informationelle Selbstbestimmung.
„Das Bundesverfassungsgericht hat damit die Rechtsauffassung der Bundesregierung bestätigt und Rechtssicherheit in einer für die Strafverfolgungsbehörden wesentlichen Frage hergestellt. Ich begrüße sehr, dass damit bewährte Ermittlungsmethoden weiterhin angewendet werden können. Die Entscheidung stellt klare und eindeutige Maßstäbe auf, anhand derer man zuverlässig beurteilen kann, wann der Zugriff auf solche Daten rechtlich zulässig ist“, sagte Bundesjustizministerin Brigitte Zypries.
Die Einordnung des Gerichts, solche Daten grundrechtlich nicht durch das Fernmeldegeheimnis, sondern durch das Recht auf informationelle Selbstbestimmung zu schützen, hat in der Praxis der Strafverfolgungsbehörden ganz erhebliche Auswirkungen:
So kann beispielsweise auf Verkehrsdaten (z.B. wer hat wann mit wem telefoniert), die nach Ende eines Telefonats auf der SIM-Karte eines Mobiltelefons gespeichert werden, nach den Beschlagnahmeregeln der §§ 94 ff. der Strafprozessordnung (StPO) zugegriffen werden.
Hätte - wie in einer Kammerentscheidung desselben Senats aus dem letzten Jahr gefordert - das Gericht den Schutz des Fernmeldegeheimnisses auf solche Daten erweitert, hätte man nur unter den strengeren Regeln der §§ 100g und 100h StPO auf sie zugreifen können. Diese Normen setzen insbesondere voraus, dass eine Straftat von erheblicher Bedeutung vorliegt, zudem sind Maßnahmen nach § 100g StPO stets nur aufgrund einer richterlichen Anordnung oder in Eilfällen durch den Staatsanwalt möglich. Maßnahmen nach § 94 StPO dürfen dagegen auch bei „einfachen“ Straftaten und auch von Polizeibeamten angeordnet werden.
Klargestellt hat das Gericht zudem, dass auch Inhaltsdaten, die im Wege der Telekommunikation erlangt und anschließend auf der Festplatte eines Computers abgespeichert wurden (z.B. eine aus dem Internet herunter geladene Datei), nicht vom Schutzbereich des Fernmeldegeheimnisses erfasst sind. Auch für ihre Beschlagnahme müssen daher allein die Voraussetzungen der §§ 94 ff. StPO erfüllt sein. Hätte der Senat – wie in der zitierten Kammerentscheidung nahe gelegt - solche Daten vom Fernmeldegeheimnis umfasst, wäre die Beschlagnahme eines Computers unzulässig, auf dessen Festplatte aus dem Internet herunter geladene Dateien mit kinderpornografischem Inhalt gespeichert sind. Der „bloße“ Besitz solcher Dateien berechtigt nämlich nicht zur Anordnung einer Telekommunikationsüberwachung und -aufzeichnung von Telekommunikationsinhalten nach §§ 100a, 100b StPO, eine Beschlagnahme unter den Voraussetzungen des § 94 StPO ist dagegen zulässig.
Die heutige Senatsentscheidung des Bundesverfassungsgerichts bestätigt, dass es für die Sicherstellung kinderpornografischer Bilder beim Besitzer nicht darauf ankommt, ob sie elektronisch aus dem Internet herunter geladen oder im Postweg versandt wurden. In beiden Fällen gilt: Sobald die Postsendung an den Betroffenen „ausgeliefert“ ist, endet der Schutzbereich des Artikel 10 GG. Unabhängig von der Art der Versendung – elektronisch oder per Briefpost - können also solche Beweismittel auch künftig nach den Beschlagnahmeregelungen der §§ 94 ff. StPO sichergestellt werden.
Herausgegeben vom Referat Presse- und Öffentlichkeitsarbeit des
Bundesministeriums der Justiz
Verantwortlich: Eva Schmierer; Redaktion: Ulf Gerder, Dr. Henning Plöger, Christiane Wirtz
Mohrenstr. 37, 10117 Berlin
Telefon 01888 580-9030
Telefax 01888 580-9046
presse@bmj.bund.de  | 19. 12. 2005
Abgabe des Handelsregisters und der Grundbuchämter von den Amtsgerichten an andere Stellen
Vorlage zur Bundesratssitzung am 21. Dezember 05
Der Bundesvorsitzende Hinrich Clausen wendet sich mit einem dringenden Appell an die Ministerpräsidenten und die regierenden Bürgermeister gegen die Gesetzesvorhaben der Justizministerkonferenz.
Der Wortlaut ist als Anlage beigefügt.
15. 12. 2005
Pressemitteilung des
Landesverbands Thüringen e.V. Erfurt, den 15.12.2005
Justizminister für den Ausverkauf der Justiz
Die Justizministerinnen und Justizminister des Bundes und der Länder haben auf ihrer Herbstkonferenz am 17. November 2005 in Berlin beschlossen, das Nachlasswesen aus den Gerichten auszulagern und den Notaren als 1. Instanz zu übertragen. Der Bund Deutscher Rechtspfleger, Landesverband Thüringen, lehnt dieses Vorhaben entschieden ab, da hiermit der dringenden Haushaltssanierung eher entgegen gewirkt wird. Die Thüringer Rechtspfleger haben auf Ihrer Jahresversammlung Anfang Dezember gegenüber Vertretern der Thüringer Justiz ihr Unverständnis über die Zustimmung des Thüringer Justizministers zu diesem Beschluss sehr deutlich zum Ausdruck gebracht. Der Bundesverband der Deutschen Rechtspfleger, die Landesverbände der anderen Bundesländer, sowie der Verein der Rechtspfleger im Bundesdienst wenden sich einheitlich und geschlossen gegen diese Maßnahmen.
Die Verfahren über die Eröffnung der Testamente und der Erteilung der Erbscheine werden gegenwärtig bei den Amtsgerichten von den Rechtspflegerinnen und Rechtspflegern schnell, kostengünstig und sehr bürgerfreundlich für die betroffenen Erben durchgeführt. Erzielte Gebühreneinnahmen decken in einigen Ländern nachweislich nicht nur die Kosten für die Durchführung der Nachlassverfahren, sondern zusätzlich kann mit einem Überschuss von bis zu als 50 % zur Sanierung der Länderhaushalte beigetragen werden.
Die Übertragung des Nachlassverfahrens auf die Notare führt nicht nur zum Einnahme-verzicht des Staates, sondern zugleich zu einer zusätzlichen finanziellen Belastung des rechtsuchenden Bürgers. Die Kosten bei den Notaren werden – schon allein wegen der dann zu erhebenden Mehrwertssteuer (bald 19%) - deutlich höher sein. Die Gebühren der Notare fließen nicht in den Haushalt der Länder sondern in die Kassen der Notare.
Die Justizministerinnen und Justizminister des Bundes und der Länder haben mit dieser Entscheidung ohne Not mit dem Ausverkauf eines lukrativen Teiles der Justiz begonnen. Nicht mit dem Ziel der Verbesserung der Qualität der Nachlassgerichte, sondern nur mit dem Ziel, zahlreiche Stellen im Öffentlichen Dienst einzusparen.
Damit nicht genug. Es werden jetzt alte Pläne aus den Schulbladen geholt, um bei anderen Aufgabengebieten der Rechtspfleger den Abbau der Justiz weiter zu betreiben. Das Land Hamburg hat Anfang Dezember beim Bundesrat beantragt, den Gesetzentwurf zur Führung des Handelsregisters, des Genossenschafts- und Partnerschaftsregisters und des Vereinsregisters durch von den Ländern bestimmte Stellen in das Gesetzgebungsverfahren wieder einzubringen. Ziel ist hier ebenfalls die Auslagerung aus der Justiz. Dieser Entwurf war zunächst der Diskontinuität anheim gefallen. In Hessen wird die Zusammenlegung von Grundbuchämtern mit den Katasterämtern pilotiert. Sachlich unabhängig entscheidende Rechtspfleger, Fachjuristen auf ihrem Gebiet, sollen in Zukunft durch Verwaltungsbeamte ersetzbar sein. Die Justiz beraubt sich selbst ihrer Stärke, wird unbedeutender und bringt den Standortvorteil Deutschlands, Rechtsstaat zu sein, unnötig in Gefahr.
(f.d.R.i.S.d.PR Barbara Zwinkau, Vorsitzende des BDR, LV Thüringen)  | 13. 11. 2005
Der Bund Deutscher Rechtspfleger (BDR) wendet sich gegen die Schwächung der Amtsgerichte durch die Justizministerkonferenz.
Der Bund Deutscher Rechtspfleger (BDR) sprach am 10.11.2005 in Düsseldorf mit der Vorsitzenden der Justizministerkonferenz Frau Ministerin Roswitha Müller-Piepenkötter über die beabsichtigte große Justizreform der Landesjustizverwaltungen, die die Auslagerung vieler Rechtsbereiche vom Amtsgericht vorsieht.
04. 11. 2005
Bare Bietsicherheit im Zwangsversteigerungsverfahren abschaffen! Schnelle Gesetzesänderung gefordert!
Überfall bestätigt: Justiz schützt Rechtspfleger/innen und Verfahrensbeteiligte in den Amtsgerichten ungenügend.
Seit Jahren fordert der Bund Deutscher Rechtspfleger (BDR) mehr Sicherheit in den Amtsgerichten der BRD. Besonders in Zwangversteigerungsverfahren (in der Presse Auktionen genannt) ist wegen des mitzubringenden Bargelds und der Barschecks als Sicherheitsleistung ein hohe Gefährdung gegeben, wie es sich jetzt bewahrheitet hat. Die Warnungen des BDR wurden in den Wind geschlagen. „Der Krug geht so lange zum Brunnen, bis er bricht!“
Im Zwangsversteigerungsverfahren haben Beteiligte das Recht, vom Bieter eine Sicherheit zu verlangen. Diese ist in Höhe von 10% des Verkehrswerts sofort auf den Tisch des Gerichts zu legen, muss also von den Interessenten mitgeführt werden. Geeignet sind dafür Bankschecks, Bürgschaften oder auch Bargeld. Da die Verkehrswerte der Objekte veröffentlicht werden, lässt sich die Höhe der einzelnen Sicherheit errechnen. Die Gesamthöhe der versammelten Sicherheiten mag geschätzt werden.
Der spektakuläre Überfall im Amtsgericht Berlin-Lichterfelde. Kein Wachmann an der Tür, keine Einlass-Kontrolle - die Pistolen-Männer kamen ungehindert ins Gebäude. Sogar die Polizei schimpft jetzt über lasche Sicherheitsvorkehrungen in Berliner Gerichten – denn die machten den Sensationsraub möglich. Es hätte auch in allen anderen Bundesländern geschehen können.
Die Leichtigkeit mit der dieser Coup durchgezogen wurde, gibt Anlass zu größter Sorge. Da Gerichtsverfahren, von wenigen Ausnahmen abgesehen, für die Öffentlichkeit zugänglich sein müssen, tun sich die Justizverwaltungen mit der Zugangskontrolle offensichtlich schwer. In Zeiten knapper Kassen wird jeder zusätzliche Aufwand gescheut.
Um mögliche Trittbrettfahrer abzuschrecken, fordert der BDR, umgehend die Sicherungsmaßnahmen der einzelnen Gerichte zu verstärken. Nicht nur zum Schutz der Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger bei ihrem täglichen ohnehin nicht einfachen Geschäft. Betroffen sind auch die Beteiligten des Verfahrens. Wegen der unmittelbaren Gewalteinwirkung wird nicht auszuschließen sein, dass sich künftig potentielle Bieter vom Risiko der Teilnahme abschrecken lassen. Wer möchte sich schon freiwillig in Gefahr begeben? Den Schaden tragen dann auch noch die Eigentümer durch geringere Erlöse bei der Versteigerung.
Auch die beraubten Bieter werden von Schadensersatzansprüchen an den Stadtstaat Berlin Gebrauch machen.
Der BDR schlägt die Abschaffung der Sicherheitsleistung mit Bargeld vor, die eine Gesetzesänderung voraussetzt. Dies muss trotz der derzeitigen komplizierten politischen Lage sehr schnell geschehen.
Der Bund Deutscher Rechtspfleger fordert die Bundesregierung wie die Länder auf, sich für eine Änderung des § 69 ZVG einzusetzen. Zwischenzeitlich müssen die Landesjustizverwaltungen durch geeignete Sicherheitsvorkehrungen den Schutz der Gerichte verbessern. |