Am 05.03.2010 berät der Bundesrat über den Gesetzentwurf zur Übertragung von Aufgaben der freiwilligen Gerichtsbarkeit auf Notare.
Der Bund Deutscher Rechtspfleger lehnt die Übertragung ab.
Die derzeit hohe Qualität der freiwilligen Gerichtsbarkeit resultiert aus der Bearbeitung durch unabhängige Gerichte. Eine Steigerung der Qualität durch die Übertragung ist nicht dargelegt. Eine Sicherung der Funktionsfähigkeit der Justiz durch die Übertragung, die dann aber durch Personaleinsparung finanziert werden soll, ist insich widersprüchlich... |