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Keine Aufgabenübertragung auf Notare!
Am 09. Mai 2012 fand vor dem Rechtsausschuss des Deutschen Bundestages eine Expertenanhörung statt, an der Mario Blödtner, Bundesgeschäftsführer, für den BDR teil genommen hat. Nach einem neuen Gesetzentwurf sollen im Rahmen einer Öffnungsklausel die Länder die alleinige Zuständigkeit für die Aufnahme der Erbscheinsanträge auf die Notare übertragen können. Der BDR lehnt diese Öffnungsklausel strikt ab, da sie zu einer unnötigen Zersplitterung der Zuständigkeiten führt. Eine Übertragung der Aufgabe auf die Notare wird den Bürger wirtschaftlich stärker belasten.
Lesen Sie hierzu:
Bericht der stv. Vorsitzenden Elke Strauss
Stellungnahme des Bundesgeschäftsführers Mario Blödtner vor dem Rechtssausschuss
Presseerklärung
(ck) |
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Zuletzt aktualisiert am Mittwoch, den 16. Mai 2012 um 09:47 Uhr |
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Der Rechtspfleger – der Spezialist für das Insolvenzrecht
Ergebnis der Sitzung des Präsidiums war eine Forderung nach vollständiger Übertragung des Verbraucherinsolvenzverfahren auf den Rechtspfleger. Bereits heute bearbeiten Rechtspfleger den weit überwiegenden Teil aller Insolvenzverfahren. Dazu ist der Rechtspfleger perfekt ausgebildet. Sein juristisches Studium beinhaltet alle Grund- und Hintergrundkenntnisse, die für die erfolgreiche Abwicklung der gerichtlichen Insolvenzverfahren erforderlich sind. Kein anderes juristisches Studium vermittelt tiefere Kenntnisse des Insolvenzrechts als das Rechtspflegestudium. Nach einem Gesetzentwurf der Bundesregierung soll nun das Verbraucherinsolvenzverfahren komplett auf den Rechtspfleger übertragen werden. Der Bund Deutscher Rechtspfleger begrüßt das als richtigen Schritt. „Für den Bürger können die Verfahren so noch effektiver und schneller erledigt werden, da Reibungsverluste durch Zuständigkeitswechsel entfallen“ so Wolfgang Lämmer, Bundesvorsitzender des Bundes Deutscher Rechtspfleger.
Lesen Sie hierzu auch unsere Pressemitteilung
Zur Unterstützung unserer Forderung hat der BDR eine Unterschriftenaktion gestartet. (ck)
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Zuletzt aktualisiert am Donnerstag, den 26. April 2012 um 13:49 Uhr |
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Podiumsdiskussion am 19.04.2012
In der Landesvertretung des Landes Rheinland-Pfalz veranstaltete der Bund Deutscher Rechtspfleger eine Podiumsdiskussion zum Thema „ der unabhängige Rechtspfleger ist in einer selbstverwalteten Justiz unabdingbar“. Zunächst würdigte die Staatssekretärin des Justizministeriums des Landes Rheinland-Pfalz Beate Reich in ihrer Begrüßung die Leistungen der Rechtspfleger als 2. Säule der 3. Gewalt. Die Personalsituation habe sich allerdings verschärft, die Nachwuchsgewinnung sei ein wichtiges Thema. Der Beruf des Rechtspflegers müsse attraktiv bleiben.
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Zuletzt aktualisiert am Dienstag, den 24. April 2012 um 15:08 Uhr |
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Präsidiumssitzung April 2012
Die Abhängigkeit der Justiz von der Exekutive wird als Eingriff gegen eine strikte Gewaltenteilung seit langem von Verbänden und Organisationen kritisiert. Der Bund Deutscher Rechtspfleger veranstaltet deshalb im Rahmen seiner jährlichen Präsidiumssitzung in Berlin eine Podiumsdiskussion, die sich um die Stellung des unabhängigen Rechtspflegers in einer selbstverwalteten Justiz dreht. Vertreter aus dem Bereich der Wissenschaften, der Politik und der Justiz werden das Thema aus verschiedenen Gesichtspunkten beleuchten.
Die Präsidiumssitzung des BDR wird sich ferner mit den Themen des elektronischen Rechtsverkehrs und der Bedeutung des Rechtspflegers für eine funktionierende Wirtschaft beschäftigen. Ein wichtiger Punkt wird die beabsichtigte Änderung der Insolvenzordnung sein. Vorgesehen ist die vollständige Übertragung des Verbraucherinsolvenzverfahrens auf den Rechtspfleger. Nach Ansicht des BDR ist dies eindeutig der richtige Schritt zu einem effektiveren und kostengünstigeren Insolvenzverfahren. Reibungs- und Zeitverluste können so vermieden werden. Der Rechtspfleger ist nach seinem Studium der Spezialist für das Insolvenzverfahren (ck).
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Zuletzt aktualisiert am Mittwoch, den 11. April 2012 um 07:15 Uhr |
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elektronischer Rechtsverkehr
Der elektronische Rechtsverkehr soll nun auch in der Justiz Einzug halten. Was zunächst ganz harmlos klingt, könnte unsere Arbeitswelt stärker verändern, als viele Dinge der letzten Jahre. Zur Zeit ist vieles wohl erst in der Grobplanung, aber entscheidende Weichen werden sicher jetzt gestellt. Werden wir nur noch am Bildschirm lesen? Können oder sollen wir das dann auch von zuhause aus machen? Wer pflegt die zahllosen Informationen in das System ein? Wie anwenderfreundlich werden die Programme sein?
Der BDR wird sich hierzu und zu etlichen weiteren Fragen eine Meinung bilden, die wir dann bei den zuständigen Stellen vertreten werden. Dieses Projekt wird uns sicherlich die nächsten Jahre stark beschäftigen (ck) |
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Zuletzt aktualisiert am Dienstag, den 28. Februar 2012 um 15:57 Uhr |
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