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Auf ein Wort
Demut vor den Menschen mit Recht zeigen
Bundespräsident Horst Köhler hat uns in seiner Berliner Rede am 24. März 2009 aufgefordert, die Chance, Freiheit und Verantwortung nachhaltig aneinander zu binden, zu nutzen. Die eigene Verantwortung erkennen und die Freiheit spüren und nutzen, verantwortungsbewusst in Freiheit handeln – angesichts der Situation, in der wir uns als Gesellschaft, berufstätige Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger und als Menschen in Familie und unter Freunden wieder finden, geht es darum?
Ja, darum geht es. Horst Köhler aber sprach von Demut vor der Freiheit, die es zu zeigen gilt – „Demut vor der Freiheit. Vor unserer. Und vor der der anderen.“ Also ist Demut immer eine Zuwendung zu den Menschen, zu uns selbst und den anderen. Aber wie „Demut“ … beim Lesen des Wortes innehaltend, weil es nicht gerade zu unserer alltäglichen Sprache gehört und weil ich mir selbst erst einmal darüber klar werden muss, was dieses Wort für mich bedeutet und wie ich damit umgehen will. …
Demut – was und wer hat doch gleich…? Ich erinnere mich: „Ich stehe hier heute voller Demut vor der Aufgabe, die uns bevorsteht.“ Kein Geringerer als Barack Obama hat in seiner Antrittsrede als Präsident der Vereinigten Staaten von Amerika im Januar diese Worte gebraucht. Kein Geringerer?
Barack Obama ist Präsident der Vereinigten Staaten von Amerika. Er ist der erste Mann dieses Staates. Und doch – er ist nur ein Diener seines, des amerikanischen Volkes.
Bundespräsident, Kanzlerin, Ministerin – sie alle sind Diener des Volkes, dessen Teil wir sind. Und wir, die wir als Vorsitzende, als Vorstände des Rechtspflegerverbandes gewählt sind – wir sind es für die Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger und im Sinne unserer rechtsstaatlichen Verantwortung auch. Damit sind wir weder gering noch groß, wünschten wir uns auch einen größeren Einfluss.
Demut ist kein Herumkriechen auf dem Boden und auch kein ständiges Niederschlagen der Augen und schon gar keine Leisetreterei. Demut ist eine Lebenseinstellung. Demut ist meine Lebenseinstellung, das mir gegebene Leben zu bestehen. Sie ist so viel. Sie ist Dankbarkeit ohne Nebengedanken. Sie ermöglicht mir, auch einmal den Kopf zu senken. Sie ermöglicht mir, den Kopf zu senken, weil ich weiß, ich bin nicht fehlerfrei und dennoch liebenswert. Sie ermöglicht mir aber auch, in der mir eigenen Art entschlossen die Aufgabe anzunehmen, sich nicht nur dem Werk verpflichtet fühlen sondern es auch tun.
Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger, wir sind in dieser Freiheit unseres sozialen Rechtsstaats und wir gestalten rechtlich ein Mehr an Freiheit, als es den Richterinnen und Richtern bestimmt ist, weil wir uns in der Freiwilligen Gerichtsbarkeit den Anliegen der Bürgerinnen und Bürgern nicht einfach annehmen, sondern stärker annehmen. Betreuung, Nachlass- und Nachlasspflegschaft, Grundstücksverkehr und Vereinswesen – privat und bürgerschaftliches Engagement, all das begleiten wir in unserer Funktion. Wir sind nicht geringer, weil wir der herrschenden Meinung nach nicht Rechtsprechung ausüben. Wir fühlen uns nur zuweilen so. Wenn wir uns aber unseres Wertes bewusst werden und in diesem Sinne von unserer Freiheit Gebrauch machen, dann werden wir als Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger wie als Verantwortliche im Bund Deutscher Rechtspfleger nicht nur das Richtige tun. Wir nehmen uns in Demut der Aufgabe an.
Einhundert Jahre Bund Deutscher Rechtspfleger sind einhundert Jahre rechtspolitischen Wirkens und einer Verbandsgeschichte, auch wenn der Verband als Bund Deutscher Justizsekretäre gegründet worden ist. Aber in dieser Geschichte spiegelt sich zugleich die Unsicherheit von Regierungen und Parlamenten wieder, dem Neuen, dem nach dem Gerichtsschreiber erfundenen Rechtspfleger zu vertrauen. Aber eben dieses Vertrauen haben Vorsitzende wie Karl Schlegel, Hans Schneider, Karl Weber und Karl Weiß im Interesse der Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger herzustellen gewusst. In Gänze scheint es aber immer noch nicht gelungen zu sein.
Wenn wir in Berlin am 23. April 2009 feierlich mit Gästen aus der Politik und befreundeten Verbänden dieses Ereignis begehen, dann tun wir das mit einer historischen Würdigung durch den Ehrenvorsitzenden Hinrich Clausen. Namhafte Politiker haben in ihren Grußworten zum Ausdruck gebracht, dass der Rechtspfleger für den deutschen Rechtsstaat in seiner Qualität und seinem Wirken für Bürger und Unternehmen nicht nur prägend ist, sondern ein rechtsstaatliches Potential verkörpert, das für die Zukunft in Deutschland und in Europa steht.
Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger werden gerade auch in den Brennpunkten der aktuellen wirtschaftlich rechtlichen Praxis, in der vorbeugenden, freiwilligen Gerichtsbarkeit im Insolvenz- und Registerrecht und wo immer ihre Verantwortung wahrnehmen. Dabei gilt es auch die verborgene Kompetenz zu erkennen. Wir müssen uns aber auch darum sorgen, dass wir neben uns diejenigen Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger finden, die kompetent und kollegial heute und vor allem morgen dem gerecht werden. Der Bund Deutscher Rechtspfleger wird daher auch in Berlin einen Trailer präsentieren, einen Trailer für den Rechtpfleger, einen Beruf mit Zukunft.
Liebe Leserinnen und Leser, liebe Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger, noch einmal will ich sagen:
Mit diesen einhundert Jahren verbindet sich die Lebenszeit vieler Menschen, die als Rechtspflegerin, als Rechtspfleger gewirkt haben. Sie alle haben ihre wirklich gelebte Zeit an Menschen gewandt, mit ihnen verlebt. In ihrer Vergegenwärtigung ist nichts verloren. Im flüchtigen Augenblick des Gesprächs, im andauernden Verfahren, angehört und verhandelt, sind es Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger, die wohl auch entscheiden, mehr aber in freiwilliger Gerichtsbarkeit Menschen mit Recht pflegen - unabhängig und unparteilich.
Im Bund Deutscher Rechtspfleger nehmen wir uns als Rechtspfleger an, sehen in der Gemeinschaft des Verbandes die Interessen aller Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger wie auch die der Bürgerinnen und Bürger, wie sie in unserer Kompetenz ihr Recht bekommen.“
Und wir wollen es, in Demut vor uns und den Menschen. Wir erkennen unsere Grenzen, weil das Recht immer nur ein – beschränktes - Mittel ist, um die Menschen zu dem zu führen, was sie selbst füreinander tun würden, wenn sie wüssten, was das Richtige ist. Demut ist Erkennen und Zuwenden, sich selbst und den Menschen. Als Rechtspfleger sind wir in der von uns verantworteten Rechtspflege den Menschen zugetan, die unsere Rechtspflege annehmen, um im Leben, in den rechtlichen Beziehungen zueinander zu bestehen.
Unsere Verantwortung als Rechtspflegerin und Rechtspfleger ist groß. Das liegt aber auch daran, dass unsere Freiheit wie unser Ermessen groß ist. Wenn wir dem aber in Demut nachgehen, so werden wir dafür stehen, dass Recht von und für die Menschen einen Wert hat, den sie für sich annehmen und im Leben für sich und für andere gelten lassen. Nicht sogleich, vielleicht nach und nach. Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger sind berufen, Demut vor den Menschen mit Recht zu zeigen.
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