Ganz neu waren die Sitzungen des Präsidiums für mich nicht. Allerdings nahm ich an der Sitzung in Berlin erstmals als Vorsitzender des Bundes Deutscher Rechtspfleger Sachsen-Anhalt teil.
Ganz aktuell fand vor Beginn der Tagung ein rechtswissenschaftliches Symposium statt.
„Wer lässt nach? – Die Nachlassgerichte nicht!“
Vor dem Hintergrund der vom Bundesrat in den Bundestag eingebrachten Gesetzesentwürfe zur Übertragung der Nachlasssachen auf die Notare wurde die Thematik von den Rechtswissenschaftlern Prof. Dr. jur. Herbert Roth und Prof. Dr. Nicola Preuß sehr überzeugend dargestellt.
Den beiden Referaten folgte eine flebhafte Diskussion unter dem Motto: „Über das, was die Rechtsetzung mit Nachlassrecht machen oder besser bleiben lassen sollte“. Als Gäste waren Vertreter des BMJ und des Deutschen Notarvereins anwesend.
Im Ergebnis bestand bei den Anwesenden weitgehend Einigkeit darüber, dass die geplanten Veränderungen nicht ausreichend durchdacht, unpraktikabel, nicht bürgerfreundlich und mithin unnötig sind.
Auf der Präsidiumssitzung berichteten die Vertreter der einzelnen Landesverbände über aktuelle Themen, wie Stand der Dienstrechtsreform, anstehende Personalratswahlen und Einführung der Vertrauensarbeitszeit u.a.m. .
Die nächste Präsidiumssitzung findet vom 05.-06.11.2010 in Weimar statt.
Matthias Urich |