Der Bund Deutscher Rechtspfleger beteiligt sich aktiv an der Entwicklung des deutschen und europäischen Rechts durch Stellungnahmen zu Gesetzesentwürfen und eigene Initiativanträge an die gesetzgebende Gewalt.
rechtspolitische Entwicklung:
Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs:
Übersicht Stand der Länder (Juli 2017): Landkarte
Strafrecht:
Änderungsentwurf ERVV und Elektronischer-Rechtsverkehr-VO vom 25.09.2017
Stellungnahme hierzu vom 29.10.2017 zur Änderung der VO über die technischen Rahmenbedingungen des ERV und über das besondere elektronische Behördenpostfach (ERVV) im Bereich des Strafrechts
Referentenentwurf ERV vom 23.03.2017
Stellungnahme vom 10.05.2017
Entwurf eines Gesetzes zur Einführung der elektronischen Akte im Strafverfahren vom 24.09.2014
Stellungnahme des BDR vom 19.12.2014
Das Kabinett hat am 04.05.2016 die verbindliche Einführung der elektronischen Akte im Strafverfahren beschlossen. Danach kann sie ab 01.01.2018 und muss bis 01.01.2026 verpflichtend flächendeckend eingeführt werden.
Die Bundesregierung will die Papierakte auch in Strafverfahren zum Auslaufmodell machen. Ein Gesetzentwurf dazu (18/9416) ist beim Bundestag eingegangen. In anderen Gerichtsverfahren ist bereits die elektronische Akte zulässig, das soll sie jetzt auch in Strafprozessen werden. Vorläufig soll daneben die herkömmliche Aktenführung in Papierform möglich bleiben. Ab 2026 soll dann ausschließlich mit elektronischen Akten gearbeitet werden. Für Zivil- und andere Verfahren kündigt die Bundesregierung eine Stichtagsregelung zur verbindlichen Einführung der elektronischen Akte in einem gesonderten Gesetzentwurf an. Der Bundesrat schlägt dagegen in seiner Stellungnahme vor, bereits in diesem Gesetzgebungsverfahren einen einheitlichen Stichtag festzuschreiben, ab dem sämtliche Gerichte nur noch mit elektronischen Akten arbeiten dürfen. Das erleichtere es allen Beteiligten, sich darauf einzustellen. Die Bundesregierung zeigt sich in ihrer Antwort aufgeschlossen für diesen Vorschlag. (Quelle: Bundestag, Stand 8.16)
Änderung der StPO: BGBl. I S. 2208 vom 12.7.2017
Stellungnahme des BDR vom 12.03.2012
Gesetzentwurf zur Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs bei den Gerichten vom 06.06.2012
Referentenentwurf vom 17.10.2012 mit unserer Stellungnahme vom 25.11.2012
öffentliche Anhörung im Rechtsausschuss am 15.04.2013 (Stand 4.13)
Der Bundesrat hat am 05.07.2013 dem Gesetz zugestimmt.
BGBl. I S. 3786
Aufgabenübertragung auf den Rechtspfleger von Klaus Rellermeyer (Stand 1.12.2015)
Kompakt
Unter der Federführung des Landes Baden-Württemberg wurde der Gesetzentwurf zur flexiblen Aufgabenübertragung in der Justiz entwickelt. Im Laufe der Jahre verlor dieser Entwurf immer mehr an Übertragungsmöglichkeiten auf den Rechtspfleger und besteht nun überwiegend aus Übertragungen von dem Rechtspfleger auf die Serviceeinheit.
Gesetzentwurf vom 15.07.2015 des Landes Baden-Württemberg
Gesetzentwurf des Bundesrates vom 20.07.2016
Änderungsvorschlag des BMJV vom 31.10.2016
Stellungnahme des BDR vom 12.10.2016
Stellungnahme vom 23.11.2016
Der Gsetzentwurf ist wegen der Diskontinuität weggefallen.
Rechtsschutz bei überlangen Verfahren
Referentenentwurf vom 15.03.2010
Stellungnahme des BDR vom 15.05.2010
Pebb$y
Im Jahr 2014 hat eine Neuerhebung stattgefunden. Das Endgutachten wird für das 1. HJ 2015 erwartet.
Stellungnahme des BDR zu dem vorläufigen Gutachten vom 12.01.2015
Endgutachten Stand 2015
Auswertungsband stand 2015
Die JuMiKo hat im Sommer 2014 Pebb§y generell befürwortet und regelmäßige Neuerhebungen gefordert.
Föderalismusreform
Durch die Föderalismusreform ist die Regelung der Besoldung auf die Länder übergegangen. Aktuelle Tabellen der Besoldungssituation in den einzelnen Bundesländern finden Sie auf der website des dbb