Der BDR ist gebeten worden, eine Stellungnahme abzugeben. Mitglieder können diese über ihren Landesverband abgeben.
Neue Gesetzesentwürfe aus dem Bereich des Insolvenzrechts:
Referentenentwurf eines Gesetzes zur Fortentwicklung des Sanierungs- und Insolvenzrechts (Sep. 2020)
Referentenentwurf zur weiteren Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens vom 13.02.20
Den Ausschüssen des Deutschen Bundestages überwiesen (Stand 9.20)
Diskussionsentwurf der Juristischen Fakultät der Heinrich-Heine-Universität in Düsseldorf zum Großen Insolvenzgericht vom 20.07.2018
Referentenentwurf zur 1. Verordnung zur Änderung der Verordnung zu öffentlichen Bekanntmachungen in Insolvenzverfahren im Internet vom 19.07.2018
InsoBekV vom 12.02.2002
EuInsVO vom 20.05.2015
Referentenentwurf eines Gesetzes zur Durchführung der VO (EG) 2015/848 vom 27.7.2016
das Gesetz vom 05.06.2017 wurde in BGBl. I S. 1396 veröffentlicht.
Entwurf eines Änderungsvorschlags zur Neufassung des § 104 InsO vom 22.07.2016
Referentenentwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Rechtssicherheit bei Anfechtungen nach der Insolvenzordnung und nach dem Anfechtungsgesetz vom 16.03.2015
Gesetzentwurf der Bundesregierung, beschlossen (Stand 3.17), BGBl. I S. 654
Verordnungsentwurf zur Einführung eines Formulars für Eigenanträge auf Eröffnung des Regelinsolvenzverfahrens und Änderung der Verordnung zu öffentlichen Bekanntmachungen in Insolvenzverfahren im Internet vom 27.2.2014
Diskussionsentwurf eines Gesetzes zur Erleichterung der Bewältigung von Konzerninsolvenzen vom 03.01.2013
Das Gesetz ist im BGBl. I 866/2017 vom 21.04.2017 veröffentlicht.
Referentene ntwurf zur Reform des Verbraucherinsolvenzrechtes (Gesetz zur Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens, zur Stärkung der Gläubigerrechte und zur Insolvenzfestigkeit von Lizenzen)
vom 18.01.2012
Regierungsentwurf vom 12.07.2012
in Bundesrat eingebracht, Stellungnahme vom 21.09.2012 (mit Anregung einer Öffnungsklausel hinsichtlich der Zuständigkeit)
Bericht über die Anhörung im Rechtsausschuss im Januar 2013 von Gerhard Schmidberger
der Gesetzentwurf wurde von Bundestag und Bundesrat angenommen.
Das Gesetz wurde am 18.07.2013 im BGBl. veröffentlicht.
Entwurf zur Erleichterung der Sanierung von Unternehmen (ESUG) vom 01.09.2010
Der Gesetzesentwurf wurde mit der 2. und 3. Lesung am 27.10.2011 in der vom Rechtsausschuss geänderten Fassung angenommen. Im Bundesrat ist das Gesetz für den 25.11.2011 vorgesehen.
Das Gesetz tritt wohl zum 01.03./01.04.2012 in Kraft (abhängig von der Verkündung),
das InsStatG tritt zum 01.01.2013 in Kraft.
In einem Interview mit der Zeitschrift INDat-Report sagte der Vorsitzende des Rechtsausschuss MdB Volker Kauder: "Ein Gespräch mit dem Bundesverband Deutscher Rechtspfleger hat Korrekturbedarf beim ESUG aufgezeigt".
Letztendlich blieb es bei der Übertragung des Planverfahrens auf den Richter. Eine Konzentrationsregelung konnte dagegen verhindert werden.
Änderung § 130 InsO vom 08.07.2009
Beschluss der JuMiKo vom 11./12.06.2008 zur Reform der Verbraucherinsolvenzverfahren