Digitalisierung der Zwangsvollstreckung
Dipl.-Rpfl. Philipp Bruhn, Vorsitzender der Kommission Zwangsvollstreckung, stand im Bundestag als Sachverständiger Rede und Antwort
Am 25. September 2024 fand im Rechtsausschuss die Expertenanhörung zum Gesetzentwurf "Weitere Digitalisierung der Zwangsvollstreckung" statt.
In seiner Stellungnahme begrüßte Bruhn die vorgesehene Änderung als sachgerecht, verwies zugleich aber darauf, dass dies nur eine Übergangslösung sein kann. Langfristig bedarf es dringend einer elektronischen Lösung.
Im weiteren Vortrag ging er auf einzelne Schwachstellen des Gesetzesvorhabens ein. Namentlich der Schuldnerschutz ist an mehreren Stellen noch besser zu gewährleisten. Darüber hinaus verwies er auf dringenden Anpassungsbedarf bei den Formularen und forderte eine Verpflichtung für Inkassounternehmen zur Teilnahme am elektronischen Rechtsverkehr. Abschließend betonte er, dass für die Gerichte eine Antragsübermittlung als Datensatz zwingend für eine effizientere Verfahrensführung notwendig wäre.
Die Stellungnahme und den Gesetzentwurf der Bundesregierung haben wir dem Artikel nochmals beigefügt.
Auch alle anderen geladenen Sachverständigen teilen die Auffassung, dass es sich bei dem nun beabsichtigten Vorhaben nur um einen Zwischenschritt handeln kann. Letztlich bedarf es eines elektronischen Titelregisters oder noch besser eines elektronischen Vollstreckungsregisters, das trotz aller damit verbundenen Herausforderungen so schnell wie möglich entwickelt und technologie- sowie anwendungsoffen eingeführt werden sollte.
Die Anhörung ist hier abrufbar.