Rechtspflegerrobe ab 1. November 2026 auch in Hessen

30. Oktober 2026
  • Die Robe für Rechtspfleger ist in immer mehr Bundesländern anzutreffen.

Die Robe für Rechtspfleger ist ein wahres Erfolgsmodell.

Der Einsatz des BDR Hessen hat sich ausgezahlt: 

Im hessischen Gesetz- und Verordnungsblatt vom 02.09.2026 wurde die Änderung der Amtstrachtverordnung verkündet, so dass ab 1. November 2026 die Robe auch im Rechtspflegerbereich präsent sein wird und die Justiz ein einheitliches Erscheinungsbild bei öffentlichen Terminen und Verhandlungen zeigt. Dies ist eine weitere Aufwertung unseres Berufs und zeigt auch nach außen, dass Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger die zweite Säule der dritten Gewalt sind und unsere Verbandsarbeit tatsächliche positive Veränderungen erreicht. 

Die Robe für Rechtspfleger wurde nach einer Erprobung zuerst in Sachsen installiert. Inzwischen gibt es sie auch in Bayern, Baden-Württemberg, dem Saarland, Hamburg, Rheinland-Pfalz, Niedersachsen, NRW und Thüringen.  Ab November kommt also Hessen hinzu.