Bund Deutscher Rechtspfleger
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BDRhauptstadtFORUM

Unabhängigkeit der Justiz und des Rechtspflegers stärken

07. April 2025

Am 7. April 2025 fand in der Vertretung des Landes Bremen beim Bund das BDRhauptstadtFORUM statt. Schon zum elften Male lud der BDR zu dieser Veranstaltung ein, die immer einen Höhepunkt im Verbandsleben darstellt. Des schwierigen Zeitpunkts kurz nach der Bundestagswahl ungeachtet konnten wir rund 50 Gäste begrüßen.

Das Thema des Forums hätte aktueller nicht sein können: „Unabhängigkeit der Justiz und des Rechtspflegers stärken.“ In der Podiumsdiskussion debattierten der Bundesvorsitzende des BDR Mario Blödtner, die Bundestagsabgeordnete Dr. Lena Gumnior (MdB Bündnis 90/Grüne), Dr. Andreas Stadler LL.N. (Iowa) (Vorsitzender Richter am Landgericht Leipzig, Mitglied des Präsidiums des Deutschen Richterbundes) und Dr. Christian Strasser (Rechtsanwalt aus München). Die Moderation lag in den sachkundigen Händen von Stephanie von Schwanenflügel.

 

Mario Blödtner benannte die drängendsten Herausforderungen in einem kurzen Impulsvortrag: In dieser von Ungewissheiten geprägten Zeit muss die Unabhängigkeit der Justiz mehr denn je gewährleistet sein. Reicht es da aus, nur das Bundesverfassungsgericht besser zu schützen? Ist es nicht ebenso dringend, die Gerichte und speziell den Rechtspfleger stabiler aufzustellen? Wie ungefährdet ist der Rechtspfleger, dem seine sachliche Unabhängigkeit nur einfachgesetzlich im Rechtspflegergesetz zugestanden ist? Wie gut ist er abgesichert gegen Änderungen der Geschäftsverteilung, wenn seine Entscheidungen der Behördenleitung missfallen? Wie viel Schutz wird der Justiz tatsächlich im Staatsgefüge zuteil, wenn die Exekutive ganz direkt durch die Zuteilung von Personal oder Sachmitteln darauf Einfluss nehmen kann, ob und wie gut / schnell die Justiz arbeitet?

 

Dr. Stadler teilte die Auffassung, dass eine Selbstverwaltung der Justiz erstrebenswert sei. Diese Forderung sei alt, aber in den Justizministerien – gleich welcher Regierung – habe insoweit bisher der politische Wille gefehlt. Im Grunde sei aus seiner Sicht gleichwohl die Unabhängigkeit deutscher Gerichte sehr gut gewährleistet. Sorgen bereite ihm die aktuelle Situation in Thüringen. Dort blockiere die AfD die Wahl neuer Richter. Daran sehe man bereits, wie einfach politische Akteure die Justiz in ihrer Arbeit behindern können.

 

Dr. Gumnior dämpfte Hoffnungen auf ein baldiges Erreichen der gerichtlichen Selbstverwaltung. Schließlich seien 16 Bundesländer daran zu beteiligen, müssten 16 Landesjustizverwaltungen mitwirken - ein kaum leistbarer Prozess.

 

Aber auch kleine Schritte müssen gegangen werden, forderte Mario Blödtner. Die Aufnahme des Rechtspflegers in das Gerichtsverfassungsgesetz sei dabei ein wichtiger Anfang. Aus der Politik sei in jüngster Vergangenheit die Bereitschaft zur Änderung des GVG signalisiert worden, die Umsetzung stehe aufgrund der vorgezogenen Bundestagswahl und der ausstehenden Regierungsbildung in den Sternen. 

 

Dr. Strasser betonte, der Rechtspfleger arbeite unsichtbar „im Maschinenraum der Justiz“. Er mache einen guten Teil der fachlichen Arbeit bei den Amtsgerichten und leiste zudem Entwicklungsarbeit in der Justizverwaltung. Im Rampenlicht stehe der Richter, der Rechtspfleger bleibe hinter dem Vorhang. Dies werde der Funktion und Bedeutung des Rechtspflegers im Justizgefüge nicht gerecht. "Der Rechtspfleger gehört vor den Vorhang!", forderte Dr. Strasser eindringlich.

 

Insgesamt wurden im Laufe der Diskussion mehrere Schwachpunkte in der Unabhängigkeit der Justiz im Allgemeinen und in der sachlichen Unabhängigkeit der Rechtspfleger im Besonderen herausgearbeitet, die Einfallstor für extremistische Zielsetzungen sein könnten. Hier gilt es mit voller Kraft gegenzusteuern. Darin liegt zugleich ein Arbeitsauftrag an den Bund Deutscher Rechtspfleger und jeden einzelnen Rechtspfleger