Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger (nachfolgend ist zur sprachlichen Vereinfachung nur von Rechtspflegern die Rede, gemeint sind aber alle Geschlechter) sind hauptsächlich bei Gerichten und Staatsanwaltschaften tätig. Zu den Schwerpunkten ihrer Arbeitsbereiche gehören:
Der Berufsalltag von Rechtspflegern ist geprägt von selbständigen und eigenverantwortlichen Entscheidungen in unterschiedlichen rechtlichen Angelegenheiten. Auch außerhalb der Justiz ist der Rechtspfleger sehr gefragt. Einsatzmöglichkeiten bieten sich in der privaten Wirtschaft etwa bei Banken, Versicherungen und Rechtsanwaltskanzleien.
Übersicht einiger Zuständigkeiten
Familien- und Betreuungsverfahren
Rechtspfleger unterstützen und kontrollieren Vormünder und Betreuer bei ihrer Tätigkeit, damit diese die Interessen ihres Mündels/des Betroffenen nach dessen Wünschen und zu dessen Wohl wahrnehmen. Hintergrund: Kinder werden regelmäßig durch ihre Eltern vertreten; können oder wollen Eltern jedoch ihre elterliche Sorge für ein Kind nicht ausüben, stellt das Gericht den Kindern einen Vormund zur Seite. Erwachsene, die die aufgrund einer Krankheit oder Behinderung ihre Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht (mehr) eigenständig regeln können, erhalten einen Betreuer.
Grundbuchangelegenheiten
Rechtspfleger entscheiden über Eintragungen in das Grundbuch und sorgen damit für Rechtssicherheit, wer der Eigentümer eines Grundstücks ist und welche Rechte Dritte an dem Grundstück haben, zum Beispiel Wegerechte oder Hypotheken. Hintergrund: Die beim Amtsgericht geführten Grundbücher genießen öffentlichen Glauben, das heißt, jeder kann sich auf den inhalt des Grundbuchs berufen. Es ist daher entscheidend, dass der Inhalt des Grundbuchs die Rechtslage richtig wiedergibt.
Handels- und Vereinsregister
Rechtspfleger prüfen die Voraussetzungen für die Eintragungen von Vereinen Personengesellschaften und juristischen Personen und nehmen Ersteintragungen und Änderungen vor. Sie stehen auch als erster Ansprechpartner für registerrechtliche Fragen zur Verfügung. Hintergrund: Die beim Registergericht geführten Register genießen öffentlichen Glauben, das heißt, jeder kann sich auf den Registerinhalt berufen. Es ist daher entscheidend, dass der Inhalt des Registers die Rechtslage richtig wiedergibt.
Insolvenzverfahren
Ist ein Unternehmen überschuldet, wird ein Insolvenzverfahren eröffnet, das nach der Anordnung vom Rechtspfleger geführt wird. Der Rechtspfleger leitet die Gläubigerversammlungen und sorgt für eine gerechte Verteilung des vorhandenen Vermögens. Hintergrund: Der vom Richter bestellte Insolvenzverwalter bzw. Treuhänders ist gegenüber dem Gericht berichtspflichtig. Der Rechtspfleger beaufsichtigt also die Tätigkeit des Insolvenzverwalters/Treuhänders.
Nachlassangelegenheiten
Nach dem Tod eines Menschen prüfen Rechtspfleger, wer die Erben sind, und stellen entsprechende Nachweise aus. Damit wird für jedermann Rechtssicherheit geschaffen, wer in die Rechte und Pflichten des Erblassers eingerückt ist. Hintergrund: Der Erbschein genießt öffentlichen Glauben, das heißt, jeder kann sich auf den Inhalt einer ihm vorliegenden Erbscheinsausfertigung berufen. Es ist daher entscheidend, dass der Inhalt des Erbscheins die Rechtslage richtig wiedergibt.
Rechtsantragsstelle und Beratungshilfe
Rechtspfleger kümmern sich im Rahmen dieser Tätigkeit unmittelbar um die Sorgen und Nöte der Bürger. Rechtspfleger nehmen hier nicht nur Anträge von rechtsuchenden Bürgern entgegen und unterstützen sie beim Umgang mit Gerichten, sie entscheiden im Rahmen der Beratungshilfe auch, ob bedürftigen Menschen ein Anwalt zur Beantwortung ihrer Rechtsfrage zur Seite gestellt werden kann.
Strafvollstreckung
Rechtspfleger bei Staatsanwaltschaften oder im Rahmen der Jugendstrafvollstreckung bei den Gerichten setzen den richterlichen Strafausspruch durch. So sorgen sie für die Vollstreckung von Geldstrafen und stellen sicher, dass verurteilte Straftäter ihre Gefängnisstrafe antreten. Die Berechnung der Dauer, die Kontrolle und natürlich die rechtzeitige Entlassung sind Aufgaben des Rechtspflegers, der damit einen wichtigen sicherheitspolitischen Auftrag wahrnimmt. Darüber hinaus sind die Rechtspfleger für die Vermögensabschöpfung zuständig, sodass Kriminiellen die Früchte ihrer Tat wieder entzogen werden.
Zwangsversteigerungen und andere Zwangsvollstreckungen
Rechtspfleger sorgen dafür, dass Gläubiger zu ihrem Geld kommen, zum Beispiel durch Pfändung des Arbeitseinkommens des Schuldners. Muss die Zwangsversteigerung einer Immobilie angeordnet werden, ist der Rechtspfleger dafür verantwortlich, dass die Interessen der unterschiedlichen Beteiligten angemessen berücksichtigt werden.
Andere Aufgaben
Neben diesen Aufgaben gehören auch spezielle Tätigkeiten im Bereich des Justizmanagements zum Arbeitsbereich von Rechtspflegern, zum Beispiel in der Verwaltungsleitung, im Personalreferat, im Controlling, in der Organisationsberatung, im EDV-Projektmanagement, in Vollzugsabteilungen, in der Wirtschaftsverwaltung und in der Geschäftsführung der vollzuglichen Arbeitsbetriebe.
Weitere Einsatzperspektiven können Sie dem Leipziger Programmentnehmen.