Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger (nachfolgend ist zur sprachlichen Vereinfachung nur von Rechtspflegern die Rede, gemeint sind aber alle Geschlechter) sind hauptsächlich bei Gerichten und Staatsanwaltschaften tätig. Zu den Schwerpunkten ihrer Arbeitsbereiche gehören:
Der Berufsalltag von Rechtspflegern ist geprägt von selbständigen und eigenverantwortlichen Entscheidungen in unterschiedlichen rechtlichen Angelegenheiten. Auch außerhalb der Justiz ist der Rechtspfleger sehr gefragt. Einsatzmöglichkeiten bieten sich in der privaten Wirtschaft etwa bei Banken, Versicherungen und Rechtsanwaltskanzleien.
Familien- und Betreuungsverfahren
Kinder werden regelmäßig durch ihre Eltern vertreten. Können oder wollen Eltern jedoch ihre elterliche Sorge für ein Kind nicht ausüben, stellt das Gericht den Kindern einen Vormund zur Seite. Erwachsene, die die aufgrund einer Krankheit oder Behinderung ihre Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht (mehr) eigenständig regeln können, erhalten einen Betreuer. Rechtspfleger unterstützen und kontrollieren Vormünder und Betreuer bei ihrer Tätigkeit, damit sie die Interessen ihres Mündels/des Betroffenen nach dessen Wünschen und zu dessen Wohl wahrnehmen.
Zwangsversteigerungen und andere Zwangsvollstreckungen
Rechtspfleger sorgen dafür, dass Gläubiger zu ihrem Geld kommen, zum Beispiel durch Pfändung des Arbeitseinkommens des Schuldners. Muss die Zwangsversteigerung einer Immobilie angeordnet werden, ist der Rechtspfleger dafür verantwortlich, dass die Interessen der unterschiedlichen Beteiligten angemessen berücksichtigt werden.
Grundbuchangelegenheiten
Rechtspfleger entscheiden über Eintragungen in das Grundbuch und sorgen damit für Rechtssicherheit, wer der Eigentümer eines Grundstücks ist und welche Rechte Dritte an dem Grundstück haben, zum Beispiel Wegerechte oder Hypotheken.
Insolvenzverfahren
Ist ein Unternehmen überschuldet, wird ein Insolvenzverfahren eröffnet, das nach der Anordnung vom Rechtspfleger geführt wird. Der Rechtspfleger leitet die Gläubigerversammlungen und sorgt für eine gerechte Verteilung des vorhandenen Vermögens.
Handels- und Vereinsregister
Unternehmen und Vereine entstehen erst durch die Eintragung in einem staatlichen Register. Rechtspfleger prüfen hierbei die Voraussetzungen und nehmen die Eintragungen vor. Sie stehen auch als erster Ansprechpartner für registerrechtliche Fragen zur Verfügung.
Rechtsantragsstelle und Beratungshilfe
Rechtspfleger kümmern sich im Rahmen dieser Tätigkeit unmittelbar um die Sorgen und Nöte der Bürger. Rechtspfleger nehmen hier nicht nur Anträge von rechtssuchenden Bürgern entgegen und unterstützen sie beim Umgang mit Gerichten, sie entscheiden im Rahmen der Beratungshilfe auch, ob bedürftigen Menschen ein Anwalt zur Beantwortung ihrer Rechtsfrage zur Seite gestellt werden kann.
Nachlassangelegenheiten
Nach dem Tod eines Menschen prüfen Rechtspfleger, wer die Erben sind, und stellen entsprechende Nachweise aus. Damit wird für jedermann Rechtssicherheit geschaffen, wer in die Rechte und Pflichten des Erblassers eingerückt ist.
Vollstreckung von Freiheitsstrafen
Rechtspfleger bei Staatsanwaltschaften oder im Rahmen der Jugendstrafvollstreckung bei den Gerichten setzen den richterlichen Strafausspruch durch und stellen dabei sicher, dass verurteilte Straftäter ihre Gefängnisstrafe antreten oder psychisch kranke Verurteile eine Unterbringung antreten. Die Berechnung der Dauer, die Kontrolle und natürlich die rechtzeitige Entlassung sind Aufgaben des Rechtspflegers, der damit einen wichtigen sicherheitspolitischen Auftrag wahrnimmt.
Andere Aufgaben
Neben diesen Aufgaben gehören auch spezielle Tätigkeiten im Bereich des Justizmanagements zum Arbeitsbereich von Rechtspflegern, zum Beispiel in der Verwaltungsleitung, im Personalreferat, im Controlling, in der Organisationsberatung, im EDV-Projektmanagement, in Vollzugsabteilungen, in der Wirtschaftsverwaltung und in der Geschäftsführung der vollzuglichen Arbeitsbetriebe.
Weitere Einsatzperspektiven können Sie dem Leipziger Programmentnehmen.