Das Rechtspflegerstudium erfolgt, teils für die Einstellungsbehörden verschiedener Bundesländer, an acht Hochschulen:
Hinweis: Ab Studienbeginn 2027 sollen die Rechtspflegeranwärter des Landes Sachsen-Anhalt nicht mehr an der HWR Berlin studieren, sondern an der Hochschule Harz in Halberstadt.
Das Studium wird mit der Rechtspflegerprüfung abgeschlossen.
Die Bewerbungen und Einstellungen erfolgen in der Regel durch die Oberlandesgerichte (in Berlin: Kammergericht) der einzelnen Bundesländer. Auf den jeweiligen Homepages der Gerichte erhalten Sie weitergehende Informationen.