Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger sind Fachjuristen, die insbesondere im Bereich der nichtstreitigen Gerichtsbarkeit die staatliche Rechtsfürsorge bei den Amtsgerichten wahrnehmen. In der streitigen Gerichtsbarkeit sind sie vor allem in den Bereichen der Zwangsvollstreckung und der Kostenfestsetzung „zu Hause“. Daneben sind sie bei den Staatsanwaltschaften in der Strafvollstreckung tätig.
Obwohl sie Beamte sind, nehmen Sie Ihre Aufgaben - wie Richter - in sachlicher Unabhängigkeit wahr. Bei ihren Entscheidungen sind sie nur ihrem Gewissen und dem Gesetz unterworfen und an keine Weisung gebunden. Neben der Tatsache, dass die Rechte und Pflichten in einem eigenen Gesetz, dem Rechtspflegergesetz geregelt sind, verleiht diese sachliche Unabhängigkeit und damit Weisungsfreiheit dem Rechtspflegerberuf ein Alleinstellungsmerkmal in der Beamtenwelt. Eine Überprüfung ihrer Entscheidungen findet ausschließlich im Rechtsmittelverfahren statt. Sie repräsentieren neben den Richtern das unabhängige "Gericht".
Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger sind Beamte des gehobenen Justizdienstes.