Berufsbild Rechtspfleger

Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger sind Fachjuristen, die insbesondere im Bereich der sog. freiwilligen Gerichtsbarkeit die staatliche Rechtsfürsorge bei den Amtsgerichten wahrnehmen. In der streitigen Gerichtsbarkeit sind sie vor allem in den Bereichen der Zwangsvollstreckung einschließlich Insolvenz und der Kostenfestsetzung „zu Hause“. Daneben sind sie bei Amtsgerichten und  Staatsanwaltschaften in der Strafvollstreckung tätig. 

Obwohl sie Beamte sind, nehmen sie ihre Aufgaben - wie Richter - in sachlicher Unabhängigkeit wahr: Bei ihren Entscheidungen sind sie nur Recht und Gesetz unterworfen, Dienstvorgesetzte können ihnen daher keine inhaltlcihen Weisungen erteilen. Neben der Tatsache, dass die Rechte und Pflichten in einem eigenen Gesetz, dem Rechtspflegergesetz, geregelt sind, verleiht diese sachliche Unabhängigkeit und damit Weisungsfreiheit dem Rechtspflegerberuf ein Alleinstellungsmerkmal in der Beamtenwelt. Entscheidungen der Rechtspfleger erfolgen zumeist durch Beschluss. Eine Überprüfung der Entscheidung des Rechtspflegers findet ausschließlich über Rechtsbehelfe beziehungsweise Rechtsmittel bei Gericht statt. Rechtspfleger repräsentieren neben den Richtern das unabhängige "Gericht".

Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger sind Beamte des ehemals gehobenen Justizdienstes.

Zu den genauen Einsatzmöglichkeiten

Studium der Rechtspflege 

Historisches zum Rechtspflegerberuf

Zukunftsvisionen