Bundesleitung

Die BDR-Bundesleitung besteht aus dem/der/den Bundesvorsitzenden und mindestens vier weiteren Mitgliedern als stellvertretende Bundesvorsitzende. Die Bundesleitung führt die Geschäfte des Bundes Deutscher Rechtspfleger. Sie ist dessen Vorstand gemäß § 26 BGB; jedes Mitglied der Bundesleitung ist allein vertretungsberechtigt.