Referentenentwurf zur Überarbeitung des Sanktionenrechts
regelt Ersatzfreiheitsstrafe, Strafzumessung, Auflagen und Weisungen sowie Unterbringung in einer Entziehungsanstalt
Das Gesetz zur Fortentwicklung der Strafprozessordnung ist am 25.06.2021 erlassen worden, BGBl. I S. 2099
Es beinhaltet u.a. Anpassung des Strafverfahrens an die sich wandelnden gesellschaftlichen und technischen Rahmenbedingungen, Modernisierung des Ermittlungsverfahrens (z. B. Einsatz von automatisierten Kennzeichenlesesystemen im öffentlichen Verkehrsraum zu Fahndungszwecken, Änderung des Rechts der Postbeschlagnahme), Einschränkungen des Anwendungsbereichs von Verfahrensregelungen (z. B. der Rechtsinstitute der Sicherheitsleistung und des Zustellungsbevollmächtigten), Klarstellungen und Erweiterung auf Bußgeldverfahren in § 31 Abs. 1 RPflG.
Stellungnahme des BDR vom 15.11.2020
Verordnung über den Zeitpunkt der Einführung der elektronischen Akte in Strafsachen
Verordnung über den Zeitpunkt der Einführung der elektronischen Akte in Strafsachen (Sep. 2020) mit unserer Stellungnahme zur VO über den Zeitpunkt der Einführung der elektronischen Aktenführung vom 21.09.2020