Bund Deutscher Rechtspfleger
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Weitere Gesetzgebungsverfahren

Gesetz zur Verbesserung des Schutzes von Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollziehern vor Gewalt

Gesetz zur Verbesserung des Schutzes von Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollziehern vor Gewalt sowie zur Änderung weiterer zwangsvollstreckungsrechtlicher Vorschriften und zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes ist am 07.05.2021 erlassen worden, BGBl. I S. 850.

Es beinhaltet die Schaffung der rechtlichen Grundlage für eine Polizeiauskunft, ferner die Anpassung der Liste der in § 811 ZPO aufgeführten unpfändbaren Sachen an die heutigen Lebensumstände und Bedürfnisse und eine deutliche Anhebung der Pfändungsgrenzen in § 850a Nr. 4, § 850b Abs. 1 Nr. 4, § 851c Abs. 2 ZPO.

Stellungnahme des BDR vom 13.12.2020

Ergänzung der Stellungnahme des BDR vom 07.03.2021