Verordnung über die elektronische Aktenführung bei den obersten Gerichten des Bundes
Verordnung über die elektronische Aktenführung bei den obersten Gerichten des Bundes nach § 298a der Zivilprozessordnung, § 14 des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit und weiteren Vorschriften vom 28.01.2020.
Referentenentwurf des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz