Rechtspflegertag

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Arbeitskreise

Wie bei jedem Rechtspflegertag ist es auch bei der 36. Ausgabe Ziel, fachlich-inhaltliche Arbeit zu leisten, um das Berufsbild des Rechtspflegers weiterzuentwickeln. Im Jahr 2026 sind dazu 4 Arbeitskreise geplant, die wir nachfolgend kurz beschreiben. 

Wichtig: Wir bitten um Voranmeldung über die Mailadresse post(at)bdr-online.de zu dem Arbeitskreis, für den Sie sich entscheiden.

Arbeitskreis 1  Neue Generationen in der Justiz 

Arbeitskreis 2  Unsere Unabhängigkeit – wie resilient ist sie?

Arbeitskreis 3  Nachlassrecht & Erbrecht

Arbeitskreis 4  Das Projekt Titelregister

Arbeitskreis 1: Neue Generationen in der Justiz

Die neuen Generationen (Gen Z und Alpha) ziehen spürbar in die Gerichte und Staatsanwaltschaften ein. Dort treffen unterschiedliche Kommunikationsstile, Werte und Erwartungen an den Arbeitsalltag aufeinander. Um Missverständnissen vorzubeugen und die Zusammenarbeit erfolgreich zu gestalten, beleuchtet Frau Professor Dr. Mörstedt in einem einleitenden Impulsvortrag die Dynamiken dieses Generationenkonflikts und wirft einen fundierten Blick auf die Denkweisen unserer jungen Kolleginnen und Kollegen.

Im anschließenden interaktiven Workshop widmen wir uns der Umsetzung dieser Erkenntnisse in die Praxis. Der Fokus liegt dabei unter anderem auf den Kernfragen:

  • Verständnis im Arbeitsalltag: Wie ticken die neuen Kolleg*innen wirklich und wie gelingt eine erfolgreiche, generationenübergreifende Zusammenarbeit im Dienstalltag?
  • Erfolgreiche Nachwuchsgewinnung: Mit welchen Themen und auf welchen Kommunikationskanälen erreichen wir die Gen Z und Generation Alpha? Wie gelingt es uns als Gewerkschafter*innen, junge Menschen nachhaltig für die Verbandsarbeit zu begeistern und als aktive Mitglieder zu gewinnen?

Moderation/sachverständige Begleitung: Niclas Carl und Marie-Luise Hadlich (Jugendpräsidium) + Prof. Dr. Mörstedt

Arbeitskreis 2: Unsere Unabhängigkeit – wie resilient ist sie?

§ 9 des Rechtspflegergesetzes garantiert uns die sachliche Unabhängigkeit.

Doch was ist diese Vorschrift tatsächlich noch wert? Bieten die hergebrachten Rahmenbedingungen noch ausreichend Schutz angesichts aktueller Entwicklungen in Bund und Ländern? Wir suchen nach Wegen, den Rechtspfleger besser vor politisch motivierter Beeinflussung seitens der Exekutive abzuschirmen. 

Welchen Einfluss darf die Automationsunterstützung und die künstliche Intelligenz auf unsere Entscheidungen haben? Die Entwicklung ist hier rasant und droht uns zu überrollen. 

Die KI hat das Potential, Unterstützer zu sein und die Justiz zu entlasten. Ebenso schlummert in ihr aber auch die Gefahr, dass Algorithmen an die Stelle abwägenden Ermessens treten. Entzieht die Macht des Faktischen dem Rechtspfleger die Entscheidungsfreiheit angesichts des übergroßen Erledigungsdrucks?

Die Kommission Berufsrecht befasst sich mit diesen existentiellen Fragen der Rechtspflege. Ziel ist es, die Zukunft unseres Berufsbildes aktiv zu gestalten und konkrete Lösungsansätze zu benennen.

Moderation/sachverständige Begleitung: Kommission Berufsrecht

Arbeitskreis 3: Nachlassrecht & Erbrecht

Das Nachlassrecht steht vor möglichen tiefgreifenden Veränderungen. Die 97. Konferenz der Justizministerinnen und -minister hat zahlreiche Reformideen auf den Weg gebracht – jetzt ist die Praxis gefragt!

  • Monopolisierung des Erbscheinsantrags beim Notar: Führt sie tatsächlich zu mehr Effizienz, höherer Antragsqualität und Verfahrensbeschleunigung – oder bedeutet sie einen verfahrensrechtlichen Rückschritt mit Folgen für die Stellung der Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger?
  • Modernisierung des gesetzlichen Erbrechts: Ist es an der Zeit, das Erbrecht der dritten und vierten Ordnung neu zu gestalten? Sollte das Erbrecht der zweiten Ordnung im Verhältnis zum überlebenden Ehegatten auf den Prüfstand?
  • Verlängerung der Erbausschlagungsfrist: Ist die Klärung der Zusammensetzung des Nachlasses zu komplex für den heutigen Erben?
  • Richtervorbehalt nach § 16 RpflG: Ist ein Richtervorbehalt erforderlich, wenn ausländisches Erbrecht zur Anwendung kommen kann?
  • Automatische Feststellung des Fiskuserbrechts: Ein sinnvoller Beitrag zur Verfahrensvereinfachung oder ein Eingriff mit unerwünschten Nebenwirkungen?

Moderation/sachverständige Begleitung: Eva Schütt, Simone Dietzel

Arbeitskreis 4: Das Projekt Titelregister

Mit dem digitalen Vollstreckungsregister möchte man die aktuell bestehenden Medienbrüche bei der Einreichung elektronischer Zwangsvollstreckungsaufträge elegant und zukunftsorientiert auflösen.

Es soll

  • zentral alle Vollstreckungstitel, deren zwangsweise Durchsetzung betrieben wird, erfassen
  • mit dem Eintrag die bestehende vollstreckbare Ausfertigung in Papierform ersetzen
  • mit einem Vollstreckbarkeitsvermerk die Vollstreckungsklausel ablösen
  • als Bestandteil eines Justizportals erreichbar sein und an die Kommunikationsplattform angebunden werden

Der Workshop soll dazu dienen, die Anforderungen an das elektronische Vollstreckungsregister aus Sicht der Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger zu benennen:

Was muss das Register von Anfang an können und was perspektivisch?

Ziel ist es, eine Aufgabenliste zusammenzustellen, die an die Politik herangetragen wird, damit wir rechtzeitig Einfluss nehmen können. Am Ende muss ein Produkt geschaffen werden, das sowohl für den Bürger als auch den Rechtsanwender sinnvoll und effektiv nutzbar ist.

Moderation/sachverständige Begleitung: Philipp Bruhn