Am 24. September 2026 war es endlich so weit: Die öffentliche Veranstaltung als Höhepunkt des Rechtspflegertages 2026 fand in der beeindruckenden Kulisse des Theaters Erfurt statt. Das Motto des diesjährigen Rechtspflegertages „Rechtspflege der Zukunft“ spiegelte sich auch in der öffentlichen Festveranstaltung wider.
Den Teilnehmerinnen und Teilnehmern war ein neues, modernes Format für die Diskussion angekündigt worden. Der Rahmen war freilich so festlich wie gewohnt: Nicht nur die Räumlichkeit im Großen Saal des Erfurter Theaters war gut ausgewählt, auch die musikalische Umrahmung durch Jella Fiebach und ihre Band yellACOUSTIC stimmte die Anwesenden auf einen beachtenswerten Nachmittag ein.
Den Auftakt machte der neue Bundesvorsitzende des BDR Bund e. V., Björn Benkhoff. Er bedankte sich für das ihm entgegengebrachte Vertrauen und kündigte an, an bestehende Konzepte anzuknüpfen und diese dort weiterzuentwickeln, wo es erforderlich sei. Dabei griff er ein Zitat von Mark Twain auf:
„Wer nicht weiß, wohin er will, darf sich nicht wundern, wenn er ganz woanders ankommt.“
Die Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger wüssten, wohin sie wollen, so Benkhoff. Er und die gesamte Bundesleitung würden ihre Arbeit aufnehmen, damit dieses Ziel auch erreicht werde.
Im Anschluss begrüßte Andreas Horn, Oberbürgermeister der Landeshauptstadt Erfurt, die Teilnehmerinnen und Teilnehmer in seiner Stadt.
Speedtalk: Rechtspflege der Zukunft – im Dialog
Nach dieser kurzen Einstimmung stand ein besonderer Programmpunkt im Mittelpunkt: der Speedtalk.
Unter der fachkundigen Moderation von Stephanie von Schwanenflügel stellten sich fünf Vertreterinnen und Vertreter aus Politik, Justizverwaltung und öffentlichem Dienst den vorbereiteten Fragen. Für ihre Antworten hatten sie je Frage nur eine Minute Zeit.
Für dieses besondere Format konnten MdL Anne-Marie Keding (CDU), Dr. Heino Kirchner (BMJV), Heini Schmitt (dbb), MdL Beate Meißner (CDU) sowie der neue Bundesvorsitzende Björn Benkhoff gewonnen werden. Die Zusammensetzung der Runde versprach interessante und durchaus unterhaltsame Antworten – und diese Erwartung wurde erfüllt.
Warum braucht das deutsche Rechtssystem weiterhin einen Rechtspfleger?
Bereits die erste Frage sorgte für einen klaren Auftakt: „Warum benötigt das deutsche Rechtssystem weiterhin einen Rechtspfleger?“ Dr. Heino Kirchner (BMJV) wunderte sich, ob diese Frage überhaupt ernst gemeint sein könne. Natürlich brauche das deutsche Rechtssystem weiterhin Rechtspfleger, denn diese seien in ihren jeweiligen Rechtsgebieten hochspezialisiert. Auf ihr Fachwissen müssten nicht selten auch Richterinnen und Richter zurückgreifen.
In diesem Punkt herrschte auch bei den übrigen Diskutanten weitgehend Einigkeit. Björn Benkhoff ergänzte, dass der Rechtspfleger langfristig auch europaweit etabliert werden sollte.
Stärkung der Position sowie öffentliche Wahrnehmung des Rechtspflegers
Auch bei dieser zweiten Frage bestand weitgehend Einigkeit: „Der Rechtspfleger als unabhängiger Entscheider bei den Gerichten und Staatsanwaltschaften – was ist erforderlich und hilfreich, um diese Position zu stärken? Warum findet der Rechtspfleger in der politischen Diskussion nicht statt?“
Die thüringische Justizministerin Beate Meißner (CDU) vermutete, dass der Rechtspfleger häufig als selbstverständlich wahrgenommen werde – nach dem Motto, dass man sich um einen Beruf, der zuverlässig funktioniert, nicht weiter kümmern müsse. Ihr Ministerium versuche bereits, den Stellenwert und die öffentliche Wahrnehmung der Rechtspfleger zu verbessern. Als Beispiel nannte sie den erfolgreich verabschiedeten Gesetzentwurf zum freiwilligen Tragen einer Robe.
Heini Schmitt (dbb) ergänzte, dass es Berufe gebe, die „unter dem Radar“ liefen, gerade weil sie funktionierten und keine Schlagzeilen produzierten. Im Rahmen der Kampagne „Deutschlands Stärke: unser öffentlicher Dienst“ werde deshalb ausdrücklich auch auf weniger bekannte Berufsgruppen aufmerksam gemacht.
Reicht die sachliche Unabhängigkeit allein aus?
Bei der dritten Frage gingen die Meinungen erstmals deutlich auseinander: „Ist sachliche Unabhängigkeit ohne persönliche Unabhängigkeit ausreichend?“ Die Vertreterinnen der CDU bejahten dies ausdrücklich, verwiesen jedoch zugleich auf die Komplexität der Fragestellung: Nach Auffassung von Anne-Marie Keding (CDU) sei die sachliche Unabhängigkeit das höhere Gut und damit von größerer Bedeutung. Sie verwies zugleich darauf, dass die persönliche Unabhängigkeit in den vergangenen Jahrzehnten teilweise auch ausgenutzt worden sei.
Björn Benkhoff hielt dem entgegen, dass die persönliche Unabhängigkeit dringend erforderlich sei. Sie biete unter anderem Schutz vor Veränderungen der Geschäftsverteilung ohne Beteiligung der betroffenen Kolleginnen und Kollegen sowie vor Abordnungen oder Versetzungen. Die Forderung nach persönlicher Unabhängigkeit sei daher eine zentrale Forderung für die Zukunft.
Nachwuchs für die Rechtspflege
Bei der vierten Frage: „Was muss getan werden, um den quantitativ und qualitativ erforderlichen Nachwuchs im Rechtspflegerbereich sicherzustellen?“ fielen die Antworten erneut unterschiedlich aus. Dr. Heino Kirchner (BMJV) fasste seine Antwort pointiert mit dem Slogan „Werbung, Werbung, Werbung“ zusammen.
Heini Schmitt (dbb) betonte dagegen, dass auch heute noch viele junge Menschen für das Gemeinwohl arbeiten wollten. Auch der Beamtenstatus habe weiterhin einen hohen Stellenwert. Wenn junge Menschen allerdings den Eindruck gewännen, dass sich der Dienstherr nicht an seine eigenen gesetzlichen Vorgaben halte, könne selbst die beste Werbung wenig ausrichten. Dies wirke vielmehr abschreckend.
Justiz und Selbstverwaltung
Kontrovers wurde es auch bei der fünften Frage: „Kann die Unabhängigkeit der Justiz ohne Selbstverwaltung auf Dauer aufrechterhalten werden?“ Beate Meißner (CDU) erklärte, dass ihr derzeit die Fantasie fehle, wie eine solche Selbstverwaltung erfolgreich umgesetzt werden könne. Aus ihrer Sicht sei es sinnvoller, wenn ein zuständiger Minister für eine ausreichende finanzielle Ausstattung der Justiz kämpfe. Zudem äußerte sie die Befürchtung, dass eine Selbstverwaltung insbesondere mit Blick auf die angestrebte Bürgernähe eine zusätzliche Distanz schaffen könnte, die dem Vertrauen in die Justiz entgegenwirken könnte.
Björn Benkhoff wies dagegen darauf hin, dass die Zuweisung finanzieller Mittel durch die Exekutive dieser auch erhebliche Einflussmöglichkeiten auf die Judikative eröffne. Daraus leite sich der Anspruch auf eine eigenständige Selbstverwaltung der Justiz ab.
Besoldung und richterliche Unabhängigkeit
Bei der sechsten Frage: „Ist mit der derzeitigen Besoldung bzw. Alimentation die Unabhängigkeit der Justiz gewährleistet?“ bestand Einigkeit darüber, dass eine angemessene Besoldung unabdingbar sei. Anne-Marie Keding (CDU) wies allerdings darauf hin, dass die Beamtenbesoldung im Verhältnis zu den übrigen Berufsgruppen (auch außerhalb des öffentlichen Dienstes) betrachtet werden müsse und sich nicht vollständig von deren Entwicklung abkoppeln dürfe.
Dr. Heino Kirchner (BMJV) verwies auf einen Bericht der EU zur Richterbesoldung. Danach liege die Besoldung von Richterinnen und Richtern in Deutschland im unteren Drittel der EU-Mitgliedstaaten. Dies habe offenbar keine Auswirkungen auf die richterliche Unabhängigkeit; Deutschland erhalte da regelmäßig sehr gute Noten. Zugleich betonte er, dass das Bundesministerium keinen unmittelbaren Einfluss auf die Besoldung der Länder habe, die Entwicklung jedoch mit Sorge beobachte.
Heini Schmitt (dbb) kritisierte, dass es den Landesgesetzgebern nicht gut zu Gesicht stehe, wenn Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts zur amtsangemessenen Alimentation wiederholt nicht hinreichend berücksichtigt würden. Er verwies darauf, dass in entsprechenden Entscheidungen erhebliche Abweichungen vom gebotenen Alimentationsniveau festgestellt worden seien. Die hohe Kreativität bei der Besoldungsgesetzgebung, so Schmitt, würde er sich auch in anderen Bereichen der Verwaltung wünschen.
Schlussrunde: Was kann für die Stellung des Rechtspflegers getan werden?
In der abschließenden Runde mit der siebten Frage: „Was werden Sie in Ihrer Funktion dazu beitragen, um die Stellung des Rechtspflegers zu stärken?“ beruhigten sich die Gemüter wieder. Es wurde deutlich, dass trotz unterschiedlicher Positionen bei einzelnen Themen zahlreiche gemeinsame Ziele und Vorstellungen bestehen:
Beate Meißner (CDU) versprach, sich für eine ausreichende Zahl an Beförderungsstellen, eine bedarfsgerechte Ausbildung und gute Arbeitsbedingungen einzusetzen.
Dr. Heino Kirchner (BMJV) kündigte an, die Thematik der Abschaffung der Öffnungsklauseln erneut aufzugreifen. Bereits am 20. November 2026 werde hierzu ein größerer Termin im BMJV stattfinden, zu dem er den BDR bereits jetzt einlud.
Heini Schmitt (dbb) stellte in Aussicht, gemeinsam mit der AG Justiz, einer Arbeitsgruppe auf Ebene des dbb, demnächst erneut einen Termin mit Bundesjustizministerin Stefanie Hubig zu vereinbaren.
Björn Benkhoff bekräftigte, an den grundsätzlichen Zielen des BDR mit Nachdruck weiterarbeiten zu wollen. Zugleich kündigte er an, die anstehenden Gespräche und Termine aktiv wahrzunehmen.
Austausch beim anschließenden Empfang
Mit den Schlussworten des Bundesvorsitzenden ging die Veranstaltung in den anschließenden Empfang über. Damit bot sich die Gelegenheit, die im Speedtalk angerissenen Themen noch einmal ausführlicher und ohne Zeitvorgaben mit Kolleginnen und Kollegen sowie Vertreterinnen und Vertretern der Justizverwaltungen zu diskutieren.
Damit fand ein abwechslungsreicher und dialogorientierter Nachmittag seinen gelungenen Abschluss – ganz im Sinne des Mottos: „Rechtspflege der Zukunft – im Dialog“.
Kristina Fuhs
Stv. BDR Bundesvorsitzende



