Der Förderverein für Rechtsreform und Rechtspflegerfortbildung e. V. wurde im Jahre 1982 von Mitgliedern des Präsidiums des Bundes Deutscher Rechtspfleger in Schwetzingen gegründet. Der im Vereinsregister des Amtsgerichts Mannheim eingetragene Verein wird seit der Gründung von aktiven und pensionierten Rechtspflegern und Rechtspflegerinnen geführt.
Der als gemeinnützig anerkannte Verein gewährt Zuschüsse zu den Kosten von Fortbildungsveranstaltungen der Mitgliedsverbände des Bundes Deutscher Rechtspfleger und unterstützt Reformarbeiten auf allen Rechtsgebieten, insbesondere in den Bereichen, in denen vorzugsweise Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger tätig sind.
Außerdem führt der Verein eigene Fortbildungsveranstaltungen für Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger aus allen Bundesländern durch. Diese Seminare finden wegen ihres hohen Niveaus und ihrer hervorragenden Organisation in den Kreisen der Rechtspflegerschaft großen Zuspruch.
Mitglied des Vereins kann jeder werden, der die Befähigung zur Ausübung des Rechtspflegeramtes nach § 2 Rechtspflegergesetz besitzt. Andere natürliche oder juristische Personen und Personenvereinigungen können Mitglied werden, wenn sie die Zwecke des Vereins fördern. Näheres zur Mitgliedschaft im Verein finden Sie unter Mitglied werden.
Die Satzung des Vereins finden Sie unter: https://www.foerderverein-online.net/app/download/5820070390/2022-Satzung_F%C3%B6rderverein.pdf
Der Förderverein freut sich über tatkräftige Unterstützung. Nehmen Sie gern Kontakt zum Vorstand auf!
Man kann die Aktivitäten des Vereins auch mit einer Geldspende unterstützen. Wir sind dankbar für jede Spende, denn sie macht uns auch künftige Rechtspflegerfortbildungen möglich.
Überweisungen bitte auf das Konto des Fördervereins für Rechtsreform und Rechtspflegerfortbildung bei der Sparkasse Heidelberg IBAN: DE71 6725 0020 0025 0190 08.
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