Der Förderverein für Rechtsreform und Rechtspflegerfortbildung e.V. wurde im Jahre 1982 gegründet und gewährt als gemeinnützig anerkannter Verein Zuschüsse zu den Kosten von Fortbildungsveranstaltungen der Mitgliedsverbände des Bundes Deutscher Rechtspfleger. Er unterstützt Reformarbeiten auf allen Rechtsgebieten, insbesondere in den Bereichen, in denen vorzugsweise der Rechtspfleger tätig ist. Außerdem führt er Fortbildungsveranstaltungen für Rechtspfleger aus allen Bundesländern durch. Diese Seminare finden wegen ihres hohen Niveaus und ihrer hervorragenden Organisation in den Kreisen der Rechtspfleger großen Zuspruch.