Förderverein

  • Neuer Vorstand

Der Förderverein für Rechtsreform und Rechtspflegerfortbildung e. V. hat am Rande des Rechtspflegertags 2026 in Erfurt getagt und sich einen neuen Vorstand gewählt, bestehend aus Barbara Zwinkau als Vorsitzende und Philipp Bruhn sowie Lothar Dippel als Stellvertreter. 


  • Was ist denn der Förderverein? 

Der Förderverein für Rechtsreform und Rechtspflegerfortbildung e. V. wurde im Jahre 1982 von Mitgliedern des Präsidiums des Bundes Deutscher Rechtspfleger in Schwetzingen gegründet. Der im Vereinsregister des Amtsger 

  • Wozu brauchen wir den Förderverein? 

Der als gemeinnützig anerkannte Verein gewährt Zuschüsse zu den Kosten von Fortbildungsveranstaltungen der Mitgliedsverbände des Bundes Deutscher Rechtspfleger und unterstützt Reformarbeiten auf allen Rechtsgebieten, insbesondere in den Bereichen, in denen vorzugsweise Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger tätig sind.

Außerdem führt der Verein eigene Fortbildungsveranstaltungen für Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger aus allen Bundesländern durch. Diese Seminare finden wegen ihres hohen Niveaus und ihrer hervorragenden Organisation in den Kreisen der Rechtspflegerschaft großen Zuspruch.
 

  • Wie kann ich Mitglied werden? 

Mitglied des Vereins kann jeder werden, der die Befähigung zur Ausübung des Rechtspflegeramtes nach § 2 Rechtspflegergesetz besitzt. Andere natürliche oder juristische Personen und Personenvereinigungen können Mitglied werden, wenn sie die Zwecke des Vereins fördern. Näheres zur Mitgliedschaft im Verein finden Sie unter Mitglied werden.

 Die Satzung des Vereins finden Sie unter: https://www.foerderverein-online.net/app/download/5820070390/2022-Satzung_F%C3%B6rderverein.pdf
 

  • Ich will mich einbringen!

Der Förderverein freut sich über tatkräftige Unterstützung. Nehmen Sie gern Kontakt zum Vorstand auf! 
 

  • Geldspenden zur Unterstützung der Aktivitäten

Man kann die Aktivitäten des Vereins auch mit einer Geldspende unterstützen. Wir sind dankbar für jede Spende, denn sie macht uns auch künftige Rechtspflegerfortbildungen möglich. 

Überweisungen bitte auf das Konto des Fördervereins für Rechtsreform und Rechtspflegerfortbildung bei der Sparkasse Heidelberg IBAN: DE71 6725 0020 0025 0190 08.

 

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