Die stellvertretende Bundesvorsitzende Elke Strauss war in der letzten Sitzung des Rechtsausschusses des Deutschen Bundestages zur Sachverständigenanhörung geladen worden.
Sie bekräftigte in Ihrem Statement nochmals die einhellige anlehnende Haltung der Zwangsvorstreckungsrechtspflegerinnen und -rechtspfleger, denen bei den Gerichten die Zwangsversteigerungsverfahren übertragen sind.
Elke Strauß stellte in Ihrer Anhörung nochmals klar, dass eine derartige systemfremde Regelung im ZVG lieber unterlassen und stattdessen ein neuer Straftatbestand des Bietens ohne Zahlungswillen im Strafgesetzbuch eingefügt werden sollte, der darüberhinaus auch Anwendung auf alle anderen Fälle von unseriösen Geboten finden könnte, unabhängig davon, ob es sich um eine sogenannte Schrott- oder Problemimmobilie handelt oder nicht.
Bei geschätzten 50 Anwendungsfällen pro Jahr, einem prognostizierten erheblichen bürokratischen Aufwand und etlichen aufgezeigten rechtlichen Bedenken erscheint es wesentlich geschickter den gewünschten Effekt auf andere Weise, z.B. über die vorgeschlagene Strafvorschrift zu erzielen.
Die Anhörung ist in der Mediathek des Deutschen Bundestages abrufbar.