
Am 8.Oktober folgte die Bundesleitung einer Einladung von Frau MdB Carmen Wegge (SPD) zu einem Gespräch. Der BDR war vertreten durch den Bundesvorsitzenden Mario Blödtner, den Bundesgeschäftsführer Björn Benkhoff und die Stellvertretende Bundesvorsitzende Elke Strauß. Das Treffen fand im Jakob-Kaiser-Haus statt
Frau MdB Wegge gehört seit 2021 zum Rechtsausschuss des Deutschen Bundestags und amtiert in dieser Legislaturperiode als Sprecherin für Recht und Verbraucherschutz der SPD-Bundestagsfraktion. Da sie aus dem Wahlkreis Starnberg – Landsberg am Lech kommt, kennt sie die dortige Hochschule für Rechtspflege. Sie betonte schon zu Anfang des Gesprächs, welche hohe Priorität sie den Rechtspflegern beimisst und welchen Respekt sie dem anspruchsvollen Studium entgegenbringt.
In dem einstündigen Gespräch konnten viele Themen behandelt werden, die die Rechtspfleger in Deutschland betreffen.
Erstes Schwerpunktthema war die Verbesserung der Aufgabenstruktur bei den Gerichten und Staatsanwaltschaften. Gerade jetzt, wo die E-Akte in allen Gerichten und Staatsanwaltschaften Einzug hält, sollten die Kompetenzen so geregelt sein, dass der am besten geeignete Entscheider auch zuständig ist. Ein Schritt dahin wäre die längst überfällige Abschaffung der Öffnungsklauseln der §§ 19 und 36b RpflG. Dabei geht es um das "große Paket", das ja auch durch den dbb unterstützt wird. Betroffen wären hier nicht nur die Rechtspfleger, sondern auch Gerichtsvollzieher, Urkundsbeamte des ehemals mittleren Dienstes und nicht zu vergessen die Amtsanwälte. Darüber hinaus strebt der BDR an, dass Rechtspfleger nicht mehr als Urkundsbeamte des ehemals gehobenen Dienstes eingesetzt werden, namentlich dass § 153 GVG gestrichen wird. Weiter wiesen wir auf die nicht sachgerechte Regelung in § 7 RPflG hin, die endlich beseitigt gehört.
Ein weiteres Problem, das aktuell an Dringlichkeit gewinnt, ist die rechtliche Absicherung des Rechtspflegers, am besten im Grundgesetz, zumindest aber durch Aufnahme ins Gerichtsverfassungsgesetz (neuer § 1 Abs. 2 GVG: Die Aufgaben der Rechtspflege werden durch Rechtspfleger wahrgenommen). Wichtig ist für uns zudem die Absicherung gegen Verfassungsfeinde – die getroffene Regelung für die Wahl von Verfassungsrichtern ist gut, aber es braucht rechtlich flankierte Widerstandskraft für alle sachlich unabhängigen Entscheider.
Der neu aufgelegte Pakt für den Rechtsstaat ermöglicht den Bundesländern, neue Stellen für Richter und Staatsanwälte zu schaffen. Leider wurde übersehen, auf Bundesebene im Einklang damit eine Regelung auch für die Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger zu schaffen. Dabei sind Rechtspfleger ein gewichtiger Faktor für den Wirtschaftsstandort Deutschland: Ohne zügig und sachgerecht funktionierendes Grundbuch, Handelsregister und Nachlassgericht – alles Bereiche, in denen Rechtspfleger die Entscheider sind - geraten Selbständige und Unternehmen in Not.
Schließlich bot die Bundesleitung an, den Sachverstand der Rechtspfleger auch bei Anhörungen Rechtsausschuss einzubringen, namentlich wenn Gesetzesvorhaben maßgeblich auch die Rechtspfleger betreffen.
Das Gespräch fand in einer sehr offenen und freundlichen Atmosphäre statt. Frau MdB Wegge zeigte ihr großes Interesse daran, eine zukunftsorientierte Justiz auch für die Rechtspfleger sicherzustellen. Sie versprach, sich auch mit der Bundesjustizministerin über unsere Anliegen auszutauschen. Zum Abschluss dankte die Bundesleitung herzlich für die Aufmerksamkeit und lud Frau MdB Wegge zum nächsten BDRhauptstadtFORUM ein, das am 20. April 2026 in der Vertretung Bremens beim Bund stattfinden wird.