dbb-Schiedsgericht weist die DJG in ihre Schranken

Das Schiedsgericht hat den Endvertretungsanspruch des BDR klar bestätigt und der Schiedsklage insoweit stattgeben.

24. November 2025

Der BDR ist die Letztvertretungsinstanz im dbb für die Interessen der Rechtspfleger. Der BDR vertritt dabei die Interessen ALLER Rechtspfleger, auch jener, die in der DJG organisiert sind. Um die Berücksichtigung der Interessen dieser Kollegen zu gewährleisten, hat das Schiedsgericht nochmals auf den Kooperationsgedanken hingewiesen.