
Pünktlich zum Buß- und Bettag war es wieder so weit: Rechtspfleger aus ganz Deutschland trafen sich an der Evangelischen Akademie in Bad Boll, um aktuelle Probleme und zukunftsweisende Themen aus der Justiz gemeinsam zu besprechen, sich mit Kollegen von nah und fern auszutauschen und gemeinsam mal abseits vom Alltagstrott andere Blickwinkel auf die Rechtspflege kennenzulernen. Begrüßt wurden die Teilnehmer von Kathinka Kaden, vielen schon aus früheren Jahren als interessierte Moderatorin bekannt, und vom BDR-Bundesvorsitzenden Mario Blödtner.
Der Fachvortrag am Mittwoch gebührte Herrn RA Dr. Christian Strasser. Dieser hatte wieder Neues und Aktuelles aus der Entwicklung des internationalen Rechtsverkehrs mitgebracht, diesmal einen Fall, wie er jedem von uns einmal selbst passieren könnte: Eine in München lebenden Beamtin, tätig am Deutschen Patent- und Markenamt in München (einer Bundesbehörde) machte Urlaub auf Mallorca. Auf einer Fahrradtour wurde sie von einem in Frankreich lebenden Deutschen angefahren, der mit einem in Spanien angemieteten Mietwagen unterwegs war. Für die Tage ihres dadurch verursachten krankheitsbedingten Ausfalls machte die Bundesrepublik Deutschland Ansprüche gegen den spanischen Versicherer des Unfallverursachers geltend. Streitig war, welches Gericht hierfür international zuständig. Die Sache wurde dem EuGH vorgelegt. Wer wissen will, wie der entscheiden hat: Sein Urteil ist inzwischen veröffentlicht Urteil vom 30.04.2025 - C-536/23.
Am Mittwochabend ergab sich noch die Möglichkeit, an der Vernissage einer südkoreanischen Künstlerin teilzunehmen, um dann den Tag bei einem Glas Limonade oder Wein im Café Heuss ausklingen zu lassen.
Wer sich am Donnerstagmorgen auf das Referat über die Auswirkungen des Generationenwechsels in der öffentlichen Verwaltung gefreut hatte, wurde enttäuscht, denn die Dozentin hatte in den Morgenstunden ihre Teilnahme abgesagt. Zum Glück konnte Matthias Bisten vom Bundesforum Vormundschaft spontan einen Vortrag über die Auswirkungen der Vormundschaftsrechtsreform auf die Arbeit in Gericht und Jugendamt halten, wofür er die Präsentation nutzte, die er eigentlich für den Workshop am Nachmittag erstellt hatte. Es zeigte sich, dass die Vormundschaftsrechtsreform in der Arbeit der Gerichte nicht so ganz angekommen ist, wobei ungewiss bleibt, ob diverse Neuregelungen nur unbekannt sind oder ob es für sie keinen relevanten praktischen Bedarf gibt.
Der Donnerstagvormittag setzte sich mit einer ebenso unterhaltsamen wie aufschlussreichen Analyse von Sebastian Mensch zur funktionellen Zuständigkeit des Rechtspflegers in Nachlasssachen fort. In diesem Vortrag ging es um die Entscheidung des OLG Oldenburg, 21.08.2024 - 3 W 53/24. Wollte man diese Entscheidung beim Wort nehmen, dann dürfte der Rechtspfleger nur noch dann einen Erbscheinsantrag bei gewillkürter Erbfolge bearbeiten, wenn er dem einzigen Erbscheinsantrag ausnahmslos stattgibt. Hier ist dringend der Gesetzgeber gefragt.
Der Reformbedarf in Nachlasssachen wurde in einem der drei Arbeitskreise ausführlich behandelt, in denen am Nachmittag über vier Stunden hinweg vertieft diskutiert wurde. Ein zweiter Arbeitskreis befasste sich mit Strategien gegen Arbeitsverdichtung und Co., um die Anforderungen der digitalen Arbeitswelt zu meistern. Im dritten Arbeitskreis ging es noch einmal ums Vormundschaftsrecht - Zusammenwirken von Richterschaft, Rechtspflege und Jugendamt.
Abends konnte man beim amüsanten Juristenkabarett Mensch, Majer, jetzt langt's! weitere Anregungen finden und danach wieder im Café Heuss den Tag ausklingen lassen.
Der Freitag bot den Teilnehmern zunächst einen Vortrag von Jakob Eling zu Arbeit 4.0, also den Wandel der Arbeitswelt, der mit der digitalen Transformation verbunden ist, und Strategien in diesem Umfeld gesund zu bleiben. Im Anschluss wurden die Ergebnisse aus den Arbeitskreisen vorgestellt und von den Teilnehmern intensiv diskutiert.
Die Veranstaltung endete nach abschließenden Worten von Kathinka Kaden und Mario Blödtner mit einem letzten gemeinsamen Mittagessen im Symposion – wer schon einmal in Bad Boll war, wird das gesunde, hochwertige, schmackhafte und ökologische Essen dort in bester Erinnerung haben.
Die Tagung hatte wieder für jeden etwas zu bieten – neben Denkanstößen zu eigenen Rechtsgebieten gewährt sie immer auch einen Blick über den Tellerrand, also in andere juristische Teilbereiche und auf die Sicht anderer Beteiligter unserer Verfahren. Eine Teilnahme in Bad Boll kann daher nur jedem Rechtspfleger dringend ans Herz gelegt werden. Mehrere Bundesländer wie Hessen und Sachsen-Anhalt haben die Tagung bereits in ihr Fortbildungsprogramm aufgenommen, anderswo wird die Teilnahme vom BDR-Mitgliedsverband finanziell unterstützt. Die Anfahrt lohnt sich, das können selbst die weitestgereisten Teilnehmer etwa aus Schleswig-Holstein bestätigen. Auch im nächsten Jahr können wir uns ab dem Buß- und Bettag (18.11.2026) für drei Tage in Bad Boll wiedersehen.