Gedankenaustausch mit Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz

Neustrukturierung der Zuständigkeiten in der Jugendstrafvollstreckung

03. Dezember 2025

Am 3. Dezember 2025 erhielt der Bund Deutscher Rechtspfleger die Möglichkeit seine Vorstellungen über die Zukunft der Jugendstrafvollstreckung mit Vertretern des Bundesministeriums für Justiz und Verbraucherschutz zu erörtern. Das vom BMJV initiierte Gespräch fand als Videokonferenz statt. Teilnehmer waren seitens des BMJV Herr Prof. Dr. Sommerfeld, Herr Comtesse und Frau Opitz; für den BDR nahmen die Vorsitzende der Kommission Strafvollstreckung Astrid Münning und die Stellvertretenden Bundesvorsitzenden Elke Strauß und Ralf Behling teil.

 

Das BMJV erwägt derzeit die Neustrukturierung der Zuständigkeitszuweisung in der Jugendstrafvollstreckung. Daher signalisierte es starkes Interesse an einem fachlichen Austausch, um die unterschiedlichen Argumentationslinien kennenzulernen und in einer kleinen Diskussionsrunde Lösungsmöglichkeiten zu erörtern.   Der BDR hatte sich ja bereits im Rahmen einer Initiativstellungnahme am 8. Mai 2025 zu dieser Thematik geäußert. 
Die Vertreter des BDR stellten verschiedene Lösungsansätze bezüglich der sachlichen, örtlichen und funktionellen Zuständigkeit vor. Insoweit ist die Meinungsbildung im BDR noch nicht abgeschlossen. Aus unserer Sicht stehen die Regelungen in § 31 Abs. 5 Satz 2 bis 4 RpflG und in § 33a RpflG nicht mehr mit dem Bild des Rechtspflegers heutigen Zuschnitts im Einklang. Die Ermächtigung des Richters, den Rechtspfleger zur Fertigung von Entwürfen und zur Überwachung von Auflagen und Weisungen heranzuziehen, § 25 RpflG a.F., wurde ja bereits 1998 ersatzlos aufgehoben. Das Ziel muss daher eine klare Aufgabenzuweisung sein, die richtigerweise direkt ins Rechtspflegergesetz und nicht in eine Verordnung gehört. 
Die Vertreter des BMJ nahmen unsere Ideen mit Interesse auf und baten ausdrücklich darum, weiter beteiligt zu werden, wenn die Meinungsbildung innerhalb des BDR weiter detailliert ausgearbeitet und vielleicht auch bald abgeschlossen sein wird. Der Austausch soll dann in einem nächsten Termin in ca. 3 Monaten fortgesetzt werden.