Am 5. März 2026 fand die Auftaktveranstaltung zu unserer Informationskampagne "Zivilprozess der Zukunft" mit Florian Strunk, dem Vorsitzenden der Kommission E-Justiz des BDR statt. Zum 1. Februar 2025 sind die Empfehlungen der Kommission für den "Zivilprozess der Zukunft" veröffentlicht worden. Auch wenn das Erkenntnisverfahren im Vordergrund steht, finden sich in den Empfehlungen diverse Punkte, die originäre Aufgaben des Rechtspflegers berühren. Die Umsetzung einzelner Themen ist gestartet. Mit dieser Veranstaltung wollte der BDR, zunächst das Präsidium insgesamt informieren, damit auch die, die sich nicht tagtäglich mit Fragen der Entwicklung der IT-Landschaft in der Justiz befassen, auf Stand über die Vorgänge und Auswirkungen sind.
Mit dem Inkrafttreten des Gesetzes zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs in fast allen Verfahrensbereichen und namentlich der Pflicht zur elektronischen Aktenführung ab dem 1. Januar 2026 hat das deutsche Rechtssystem eine Revolution erfahren.
Zum 1. Februar 2025 wurden die Ergebnisse in der Broschüre BMJV – Abschlussbericht der Reformkommission Zivilprozess der Zukunft vorgelegt. Insgesamt formuliert der Abschlussbericht dreißig Vorschläge für eine Optimierung des zivilrechtlichen Verfahrens.
Diese Vorschläge werden die Arbeitsbereiche der Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger in vielen Bereichen umwälzen und tun dies zum Teil jetzt schon. Wir werden das Thema daher weiter verfolgen.
Tiefergehende Informationen findet ihr im nächsten Rechtspflegerblatt Heft 2/2026.