Justiz und Digitalisierung – zwei Welten?
Das Thema „Justiz und Digitalisierung - wie bereit ist die Justiz für die digitale Welt?" diskutierten am 10. Mai 2021 im Rahmen des BDRhauptstadtFORUMs im dbb forum berlin unter der Moderation von Rechtsanwalt Dr. Christian Strasser, München, Ulrich Silberbach, dbb Bundesvorsitzender, Basanta Thapa, Verwaltungswissenschaftler Fraunhofer FOKUS, Dr. Ralf Köbler, Präsident des EDV-Gerichtstags und BDR Bundesvorsitzender Mario Blödtner.
Deutschland ist ein Rechtsstaat und soll das auch bleiben. Fakt ist aber, dass der Rechtsstaat nur funktioniert, wenn die Justiz ausreichend mit Personal und Haushaltsmitteln ausgestattet ist. Und daran hakt es. Der Bundesgesetzgeber erlässt ständig neue Gesetze, stattet aber die Bereiche, die das vollziehen sollen, nicht mit ausreichend Personal aus.
Die Justiz sollte Vorreiter in der Digitalisierung sein. Zeugeneinvernahmen mittels Videotechnik in streitigen Verfahren scheinen aber eher ein „Marketing Gag“ zu sein. Hinter den Kulissen arbeiten die Beschäftigten mit veralterter EDV-Technik. Die Papierakte verhindert das mobile Arbeiten. Dabei muss eine e-Akte mehr sein als die digitalisierte chronologische Akte. Es darf nicht nur ein jahrhundertealtes System ins Digitale übertragen werden. Es bedarf intelligenter Eingabemöglichkeiten für die Bürgerabfragen, um die Daten der Antragsteller im Justizsystem weiterverwenden zu können. Zur Entwicklung sind die besten IT-Kräfte erforderlich, um die der Staat auf dem Arbeitsmarkt streitet, ohne aber die besten Konditionen zu bieten.
Die Justiz ist zwar unabhängig und in der Software-Entwicklung selbständig, aber finanziell abhängig von den jeweiligen Finanzministerien. Diese erwarten stets als Begründung für Investitionen zukünftige Einsparmöglichkeiten. Es muss aber in Qualität und Transparenz investiert werden. Wie kann die Arbeit für die Bediensteten und die Bürger angenehmer und effizienter werden? Durch Aufgabenübertragungen können Abläufe verschlankt werden.
Der Einsatz von Algorithmen und KI kann von Routinearbeiten entlasten, für Entscheidungen sind aber weiterhin gut ausgebildete Menschen, die die Entscheidung auch verantworten, nötig.
Der Bund Deutscher Rechtspfleger vertritt die Interessen der bundesweit ca. 13.000 Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger, die als sachlich unabhängiges Organ der Rechtsprechung für zahlreiche Geschäfte bei den Gerichten zuständig sind, wie zum Beispiel im Bereich Registergericht, Betreuung, Grundbuch und Insolvenz. Im Vollstreckungsrecht liegt einer der Hauptschwerpunkte der rechtspflegerischen Tätigkeit. Der Bund Deutscher Rechtspfleger beteiligt sich aktiv durch Stellungnahmen und Initiativen an den Gesetzgebungsverfahren in Deutschland und der EU.