Bund Deutscher Rechtspfleger
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 Bund Deutscher Rechtspfleger

Einsatzmöglichkeiten

Rechtspflegerinnen/Rechtspfleger sind hauptsächlich bei Gerichten und Staatsanwaltschaften tätig. Zu den Schwerpunkten ihrer Arbeitsbereiche gehören:

  • Familien- und Betreuungsverfahren
  • Zwangsversteigerungen und andere Zwangsvollstreckungen
  • Grundbuchangelegenheiten
  • Insolvenzverfahren
  • Handels- und Vereinsregister
  • Rechtsantragstelle
  • Nachlassangelegenheiten
  • Vollstreckung von Freiheitsstrafen 

Der Berufsalltag von Rechtspflegern ist geprägt von selbständigen und eigenverantwortlichen Entscheidungen in vielen rechtlichen Angelegenheiten. Auch außerhalb der Justiz ist der Rechtspfleger sehr gefragt. Einsatzmöglichkeiten bieten sich auch in der privaten Wirtschaft, etwa bei Banken, Versicherungen und Rechtsanwaltskanzleien.

 

Übersicht einiger Zuständigkeiten

 

Familien- und Betreuungsverfahren

Personen, die nicht mehr für sich selbst sorgen können, erhalten einen Betreuer. Rechtspfleger unterstützen und kontrollieren die Betreuer bei ihrer Tätigkeit.

 

Zwangsversteigerungen und andere Zwangsvollstreckungen

In Zwangsversteigerungsverfahren sorgen Rechtspfleger dafür, dass die Gläubiger zu ihrem Geld kommen, indem sie zum Beispiel das Haus des Schuldners versteigern oder sein Arbeitseinkommen pfänden. Das ist sprichwörtlich „der Hammer“.

 

Grundbuchangelegenheiten

Bei Immobilien kommt dem Grundbuchwesen eine bedeutende Rolle zu. Ein Eigentumswechsel erfolgt nur mittels Eintragung. Auch alle anderen Rechte werden im Grundbuch festgehalten. Rechtspfleger entscheiden über Eintragungen in das Grundbuch und sorgen damit für Rechtssicherheit.

 

Insolvenzverfahren

Ist ein Unternehmen überschuldet, wird ein Insolvenzverfahren eröffnet, das anschließend vom Rechtspfleger geführt wird. Er leitet die Gläubigerversammlungen und sorgt für eine gerechte Verteilung des vorhandenen Vermögens.

 

Handels- und Vereinsregister

Unternehmen und Vereine entstehen erst durch die Eintragung in einem staatlichen Register. Rechtspfleger prüfen hierbei die Voraussetzungen und nehmen die Eintragungen vor. Sie stehen auch als erster Ansprechpartner für registerrechtliche Fragen zur Verfügung.

 

Rechtsantragsstelle und Beratungshilfe

Rechtspfleger kümmern sich im Rahmen dieser Tätigkeit unmittelbar um die Sorgen und Nöte der Bürger. Rechtspfleger nehmen hier nicht nur Anträge von rechtssuchenden Bürgern entgegen und unterstützen sie beim Umgang mit Gerichten, sie entscheiden im Rahmen der Beratungshilfe auch, ob bedürftigen Menschen ein Anwalt für Rechtsfragen zur Seite gestellt werden kann.

 

Nachlassangelegenheiten

Nach dem Tod eines Menschen prüfen Rechtspfleger, wer die Erben sind, und stellen entsprechende Nachweise aus. Damit sorgen sie für die Durchsetzung des letzten Willens von Verstorbenen.

 

Vollstreckung von Freiheitsstrafen

Rechtspfleger bei Staatsanwaltschaften oder im Rahmen der Jugendstrafvollstreckung bei den Gerichten setzen den richterlichen Strafausspruch durch und stellen dabei sicher, dass verurteilte Straftäter ihre Gefängnisstrafe antreten oder psychisch kranke Verurteile eine Unterbringung antreten. Die Berechnung der Dauer, die Kontrolle und natürlich die rechtzeitige Entlassung sind Aufgaben des Rechtspflegers, der damit einen wichtigen sicherheitspolitischen Auftrag wahrnimmt.

Neben diesen Aufgaben gehören auch spezielle Tätigkeiten im Bereich des Justizmanagements zum Arbeitsbereich von Rechtspflegern, zum Beispiel in der Verwaltungsleitung, im Personalreferat, im Controlling, in der Organisationsberatung, im EDV-Projektmanagement, in Vollzugsabteilungen, in der Wirtschaftsverwaltung und in der Geschäftsführung der vollzuglichen Arbeitsbetriebe.

Weitere Einsatzperspektiven können Sie dem Leipziger Programm entnehmen.