Frühjahrstagung der Bundesleitung des Präsidiums in Berlin
Frühjahrssitzung des Präsisiums -Update-
- Foto: Behling-BDR Der Bundesvorsitzende Mario Blödtner gratuliert Björn Benkhoff zur Wahl als Bundesgeschäftsführer
Am 26. April 2024 tagte das Bundespräsidium des Bundes Deutscher Rechtspfleger in Berlin. In diesem halbjährlichen Treffen kommen die Bundesleitung, die Vorsitzenden der Landesverbände des BDR, die Kommissionsvorsitzenden sowie Ehrengäste zusammen, tauschen sich aus und treffen Entscheidungen zur Verbandsarbeit.
Einer der wichtigsten Tagesordnungspunkte war die Nachbesetzung von zwei Stellvertreterposten in der Bundesleitung: Die Geschäftsführerin Christine Hofstetter hat aus gesundheitlichen Gründen ihr Amt Mitte April niedergelegt. Das Präsidium wählte Koll. Björn Benkhoff (BDR NRW) zum neuen Geschäftsführer des BDR. Manfred Georg hatte ja bereits bei der vorangegangenen Präsidiumssitzung in Kiel angekündigt, im zweiten Halbjahr 2024 aus persönlichen Gründen sein Amt niederzulegen. Inzwischen hat der das Datum seines Ausscheidens aus der Bundesleitung auf den 31. Juli 2024 präzisiert. Das Präsidium wählte mit Wirkung zum 01.08.2024 Frau Karolin Korschikowski (BDR Hamburg) zur neuen Schatzmeisterin. Beiden neu Hinzukommenden auch an dieser Stelle viel Glück für ihr verantwortungsvolles Amt! Den beiden scheidenden Mitgliedern ganz herzlichen Dank für ihren herausragenden Einsatz im Interesse der Rechtspfleger und des Verbands und alles Gute für ihren weiteren Weg!
Die Besoldungssituation war wieder ein wichtiges Thema der Sitzung. A10 als Einstiegsamt gibt es bisher nur in Baden-Württemberg. In mehreren anderen Bundesländern sollen nunmehr Berufseinsteiger mit Ablauf der Probezeit regelmäßig nach A10 befördert werden. Hinsichtlich der Frage der amtsangemessenen Besoldung wird seitens der Mitgliedsverbände eindeutig Verbesserungsbedarf gesehen. Hierzu laufen bereits Widerspruchs- und Klageverfahren gegen die derzeitige Besoldungspraxis. Letztlich wird sich die Frage wohl nur gerichtlich klären lassen.
Ein weiterer zentraler Punkt war die Nutzung von künstlicher Intelligenz in der Justiz. In den nächsten Jahren drohen erhebliche Personalverluste durch Altersabgänge, die durch Neueinstellungen nicht ausgeglichen werden können. Die Lücke zwischen Pensum und tatsächlichem Einsatz wird immer größer. Diese Lücke muss dringend geschlossen werden – aus heutiger Sicht ist dies nur durch den Einsatz von KI/algorithmischen Systemen möglich. Es ist dringend erforderlich, dass der Bund Deutscher Rechtspfleger ein eigenes Konzept erarbeitet, welches die Möglichkeiten der Automationsunterstützung und den möglichen Einsatz von KI in den Tätigkeitsfeldern des Rechtspflegers beschreibt. Wir müssen uns dabei einerseits mit bereits bestehenden Ideen und Forderungen auseinandersetzen, andererseits ist es erforderlich, selbst eine Beschreibung zu erarbeiten. Dabei war sich das Präsidium einig, dass keine einzige Entscheidung des Rechtspflegers durch eine KI ersetzt werden darf (am Ende muss ein Mensch – der Rechtspfleger – entscheiden).
Die die neue Arbeitskommission "Soziale Medien" stellte erste Ergebnisse ihrer Tätigkeit vor. Dabei kristallisierte sich schnell heraus, welch große Reserven hier noch bestehen. Wir müssen auch diese Kanäle nutzen, um das Berufsbild vorzustellen, die inhaltliche Arbeit der Bundesleitung zu präsentieren, unsere Standpunkte darzulegen. Dies ist zugleich ein wichtiger Bestandteil der Nachwuchsgewinnung und Mitgliederwerbung. Die Kommission wurde vom Präsidium beauftragt, einen LinkedIn-Account für den BDR anzulegen und die Facebook- und Instagram-Accounts des BDR zu übernehmen. Diese sollen mit den bestehenden Accounts der Landesverbände vernetzt werden.
Erstmals nahm Peter Savini in der Eigenschaft als neuer Schriftleiter der Rechtspfleger Studienhefte an der Sitzung teil. Seine Vorgängerin, Dagmar Zorn, ist seit 1. Januar 2024 die Schriftleiterin des Rpfleger. Frau Dr. Beck vom Gieseking Verlag wies auf neu erscheinende Werke hin, namentlich die neu aufgelegte Kommentierung zum Strafvollstreckungsrecht. Elke Strauß bat die Landesverbände, ihr weiter Material für das Rechtspflegerblatt zur Verfügung zu stellen.
Der Rechtspflegertag 2026 rückt langsam näher. Er wird vom 21. bis 25. September in Erfurt stattfinden. Die Organisation läuft.
Die nächsten Termine des BDR sind:
· ein Treffen der Öffentlichkeitsreferenten und Medienschaffenden des BDR am 21. bis 21. Juni 2024 in Leipzig, zu dem der Stellvertretende Bundesvorsitzende Ralf Behling nun einladen wird
· das Sommerfest gemeinsam mit dem DGVB und dem Amtsanwaltsverein am 24. Juni im Garten des OVG
· die Sommersitzung der Bundesleitung vom 19. bis 21. Juli 2024 in Koblenz
· die Präsidiumssitzung in Karlsruhe vom 9. bis 12. Oktober 2024
· die Tagung an der evangelischen Akademie in Bad Boll vom 20. bis 22. November 2024, zu der demnächst ein Flyer zur Verfügung gestellt werden soll.
Gerade die Tagung in Bad Boll liegt dem BDR sehr am Herzen, da sie den Rechtspflegern aus ganz Deutschland eine Plattform gibt, sich fachlich auszutauschen und zu vernetzen. In einzelnen Bundesländern ist diese Tagung bereits Teil des Fortbildungsprogramms der Justizverwaltung, in anderen wird zumindest Fortbildungs-Sonderurlaub gewährt. Der BDR unterstützt seine Mitglieder durch Übernahme von Reisekosten bis 100 EUR.
Auch bei der Generalversammlung der Europäischen Union der Rechtspfleger vom 18. bis 21. September 2024 würden wir uns freuen, wenn wieder viele deutsche Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger teilnehmen.
Das Treffen hat wieder viele neue Impulse für eine wirkungsvolle Verbandsarbeit gesetzt. Auch wenn es oft gilt, sehr dicke Bretter zu bohren – der BDR beweist langen Atem und bleibt dran.