Bund Deutscher Rechtspfleger
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Studium

Die Bewerbungen und Einstellungen erfolgen in der Regel durch die Oberlandesgerichte (in Berlin: Kammergericht) der einzelnen Bundesländer. Auf den jeweiligen Homepages der Gerichte erhalten Sie weitergehende Informationen:

Baden-Württemberg:

Für das OLG Karlsruhe: oberlandesgericht-karlsruhe.justiz-bw.de 

Für das OLG Stuttgart: oberlandesgericht-stuttgart.justiz-bw.de 

Bayern:

Für das OLG Bamberg

Für das OLG Nürnberg

Für das OLG München

Berlin: 

Kammergericht

Brandenburg:

Brandenburgisches Oberlandesgericht

 

Das Studium erfolgt an Hochschulen für Rechtspflege (bzw. an Fachbereichen für Rechtspflege an Hochschulen). In Baden-Württemberg ist dies:

  • Hochschule für Rechtspflege Schwetzingen: www.fh-schwetzingen.de
  • Seit dem 01.09.2020 hat die Hochschule sog. Außenkurse in Ulm eingerichtet. An diesem Standort können Studierende, welche durch das Oberlandesgericht Stuttgart eingestellt wurden, im Studiengang Diplom-Rechtspfleger/in (FH) studieren.

Rechtspfleger entscheiden wie ein Richter unabhängig und eigenverantwortlich. 

Ausbildungsverlauf:

  • Beginn: jeweils 1. September jeden Jahres
  • Dauer: 3 Jahre
  • Fachwissenschaftliches Studium von insgesamt 24 Monaten an der Hochschule für Rechtspflege in Schwetzingen und praktische Ausbildung von 12 Monaten bei Gerichten und Staatsanwaltschaften
  • Abschluss der Ausbildung mit Bestehen der Rechtspflegerprüfung.

Während des Studiums:

  • Beamter auf Widerruf mit der Dienstbezeichnung "Rechtspflegeranwärter/-in"
  • monatliche Bezüge i.H.v. derzeit ca. 1.348,78 Euro brutto

Weitere Informationen erhalten Sie hier: www.fh-schwetzingen.de