Bund Deutscher Rechtspfleger
 Bund Deutscher Rechtspfleger
 Bund Deutscher Rechtspfleger

Landesverband Bremen

Der BDR Bremen

ist unter der Adresse bremen(at)bdr-online.de erreichbar.

Hierüber sind alle erforderlichen Informationen einschließlich der Kontaktdaten des Vorstands und der Jugendvertretung verfügbar.

Generelle und aktuelle Informationen sind auch über die übergreifende Seite des BDR verfügbar.

 

Leistungen BDR Bremen

Regelleistungen des BDR Bremen sind unter anderem: 

  • Bezug der Monatsschrift „Der Deutsche Rechtspfleger“
  • Bezug des Organs des BDR „RechtspflegerBlatt“
  • Als Anwärter/Student Bezug der „Rechtspfleger Studienhefte“
  • Mitgliederinformationen
  • Möglichkeit der stark geförderten Teilnahme an Seminaren des Fördervereins für Rechtsreform und Rechtspfleger Fortbildung
  • Berufsrechtschutz
  • Unterstützung und Hilfe wie sie ein Berufsverband üblicherweise leistet

Die Leistungen sind unter anderem durch die Mitgliedschaft über den BDR Bremen im DBB (Deutscher Beamtenbund) und im Förderverein für Rechtsreform und Rechtspflegerfortbildung möglich.

 

Der Eintritt 

ist denkbar einfach möglich.

Eine E-Mail an bremen(at)bdr-online.de mit dem Satz: 

 „Ich möchte ab …(Monat/Jahr)… Mitglied im BDR Bremen werden und habe dessen Satzung, Beitragstruktur und Mitgliedschaften über das Internet (oder auf anderem Wege) zur Kenntnis genommen.

Name, Vorname, Diensstelle, dienstliche/private Email-Adresse.“

Der persönliche Weg geht natürlich auch und ist uns zum gegenseitigen Kennenlernen ebenfalls sehr lieb.

Satzung

Beiträge 

Monatliche Mitgliedsbeiträge des bdr-bremen ab 01.01.2011 :

  • Aktive Diplom-Rechtspfleger: 9,-- €
  • Bezuschusster Beitrag für Anwärter: 3,00 €   oder  neu!  5,00 €  inkl. RPfleger-Heft
  • Für verheiratete oder in einer Lebenspartnerschaft zusammen lebende Rechtspfleger gibt es die Möglichkeit einer Familienmitgliedschaft mit einem reduzierten Beitrag bei einfachem Bezug der Schriften. 
  • Für Pensionäre gilt eine beitragsfreie, ruhende Mitgliedschaft - d.h. ohne Bezug der Schriften. Der Bezug der Schriften ist aber natürlich auch für Pensionäre mit Beitragszahlung möglich.

Wir bitten einen Dauerauftrag einzurichten und den Beitrag jeweils

a) jährlich zum Jahresbeginn, oder

b) vierteljährlich zum jeweiligen Quartalsbeginn,

auf unser VerbandsKonto bei der Sparkasse Bremen IBAN DE40 2905 0101 0010 4254 60

 Für genaue Informationen siehe unsere Beitragsordnung ab 01.01.2011

Unsere niedrigen Beiträge sind nur wegen des Sammelbezugs der Hefte "Der Deutsche Rechtspfleger", "Rechtspflegerblatt" und "Rechtspflegerstudienhefte" mit interner Verteilung oder in elektronischer Form möglich. Um die Beiträge auf unserem niedrigen Niveau halten zu können, bitten wir daher um Verständnis für die manchmal verzögerte Verteilung. Die vielen kleinen Aufgaben liegen seit langem auf wenigen Schultern. Engagement ist immer willkommen!

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