36. Deutscher Rechtspflegertag in Erfurt

Hauptversammlung des Fördervereins für Rechtsreform und Rechtspflegerfortbildung

11. August 2026
  • Ralf Prokop
    Foto: EUR
    Ralf Prokop, Vorsitzender des Fördervereins für Rechtsreform und Rechtspflegerfortbildung

Eingebunden in den Ablauf des 36. Deutschen Rechtspflegertags in Erfurt ist die Hauptversammlung des Fördervereins für Rechtsreform und Rechtspflegerfortbildung: Koll. Ralf Prokop als Vorsitzender lädt für Mittwoch, den 23. September 2026, ab 13 Uhr alle Mitglieder ein, die Zukunft des Fördervereins mitzugestalten.

 

  • Was ist denn der Förderverein? 

Der Förderverein für Rechtsreform und Rechtspflegerfortbildung e. V. wurde im Jahre 1982 von Mitgliedern des Präsidiums des Bundes Deutscher Rechtspfleger in Schwetzingen gegründet. Der im Vereinsregister des Amtsgerichts Mannheim eingetragene Verein wird seit der Gründung von aktiven und pensionierten Rechtspflegern geführt.
 

  • Wozu brauchen wir den Förderverein? 

Der als gemeinnützig anerkannte Verein gewährt Zuschüsse zu den Kosten von Fortbildungsveranstaltungen der Mitgliedsverbände des Bundes Deutscher Rechtspfleger und unterstützt Reformarbeiten auf allen Rechtsgebieten, insbesondere in den Bereichen, in denen vorzugsweise Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger tätig sind.

Außerdem führt der Verein eigene Fortbildungsveranstaltungen für Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger aus allen Bundesländern durch. Diese Seminare finden wegen ihres hohen Niveaus und ihrer hervorragenden Organisation in den Kreisen der Rechtspflegerschaft großen Zuspruch.
 

Mitglied des Vereins kann jeder werden, der die Befähigung zur Ausübung des Rechtspflegeramtes nach § 2 Rechtspflegergesetz besitzt. Andere natürliche oder juristische Personen und Personenvereinigungen können Mitglied werden, wenn sie die Zwecke des Vereins fördern. Näheres zur Mitgliedschaft im Verein finden Sie unter Mitglied werden.

 Die Satzung des Vereins finden Sie unter: https://www.foerderverein-online.net/app/download/5820070390/2022-Satzung_F%C3%B6rderverein.pdf
 

  • Ich will mich einbringen!

Der Förderverein sucht aktuell Mitglieder für seinen Vorstand. Wir freuen uns über engagierte Kandidatinnen und Kandidaten. Dann kann unser Förderverein auch in Zukunft eine starke Stütze an der Seite der Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger sein.  
 

  • Geldspenden zur Unterstützung der Aktivitäten

Man kann die Aktivitäten des Vereins auch mit einer Geldspende unterstützen. Wir sind dankbar für jede Spende, denn sie macht uns auch künftige Rechtspflegerfortbildungen möglich. 

Überweisungen bitte auf das Konto des Fördervereins für Rechtsreform und Rechtspflegerfortbildung bei der Sparkasse Heidelberg IBAN: DE71 6725 0020 0025 0190 08.

 

36. Deutscher Rechtspflegertag in Erfurt

Hauptversammlung des Fördervereins für Rechtsreform und Rechtspflegerfortbildung

11. August 2026
  • Ralf Prokop
    Foto: EUR
    Ralf Prokop, Vorsitzender des Fördervereins für Rechtsreform und Rechtspflegerfortbildung

Eingebunden in den Ablauf des 36. Deutschen Rechtspflegertags in Erfurt ist die Hauptversammlung des Fördervereins für Rechtsreform und Rechtspflegerfortbildung: Koll. Ralf Prokop als Vorsitzender lädt für Mittwoch, den 23. September 2026, ab 13 Uhr alle Mitglieder ein, die Zukunft des Fördervereins mitzugestalten.

 

  • Was ist denn der Förderverein? 

Der Förderverein für Rechtsreform und Rechtspflegerfortbildung e. V. wurde im Jahre 1982 von Mitgliedern des Präsidiums des Bundes Deutscher Rechtspfleger in Schwetzingen gegründet. Der im Vereinsregister des Amtsgerichts Mannheim eingetragene Verein wird seit der Gründung von aktiven und pensionierten Rechtspflegern geführt.
 

  • Wozu brauchen wir den Förderverein? 

Der als gemeinnützig anerkannte Verein gewährt Zuschüsse zu den Kosten von Fortbildungsveranstaltungen der Mitgliedsverbände des Bundes Deutscher Rechtspfleger und unterstützt Reformarbeiten auf allen Rechtsgebieten, insbesondere in den Bereichen, in denen vorzugsweise Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger tätig sind.

Außerdem führt der Verein eigene Fortbildungsveranstaltungen für Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger aus allen Bundesländern durch. Diese Seminare finden wegen ihres hohen Niveaus und ihrer hervorragenden Organisation in den Kreisen der Rechtspflegerschaft großen Zuspruch.
 

Mitglied des Vereins kann jeder werden, der die Befähigung zur Ausübung des Rechtspflegeramtes nach § 2 Rechtspflegergesetz besitzt. Andere natürliche oder juristische Personen und Personenvereinigungen können Mitglied werden, wenn sie die Zwecke des Vereins fördern. Näheres zur Mitgliedschaft im Verein finden Sie unter Mitglied werden.

 Die Satzung des Vereins finden Sie unter: https://www.foerderverein-online.net/app/download/5820070390/2022-Satzung_F%C3%B6rderverein.pdf
 

  • Ich will mich einbringen!

Der Förderverein sucht aktuell Mitglieder für seinen Vorstand. Wir freuen uns über engagierte Kandidatinnen und Kandidaten. Dann kann unser Förderverein auch in Zukunft eine starke Stütze an der Seite der Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger sein.  
 

  • Geldspenden zur Unterstützung der Aktivitäten

Man kann die Aktivitäten des Vereins auch mit einer Geldspende unterstützen. Wir sind dankbar für jede Spende, denn sie macht uns auch künftige Rechtspflegerfortbildungen möglich. 

Überweisungen bitte auf das Konto des Fördervereins für Rechtsreform und Rechtspflegerfortbildung bei der Sparkasse Heidelberg IBAN: DE71 6725 0020 0025 0190 08.