Präsidiumssitzung Herbst 2023
Frischer Wind - Präsidiumssitzung in Schleswig-Holsteins Landeshauptstadt Kiel
- Foto: Behling-BDR Hinweis Tagungsraum Hotel Atlantic Kiel
Vom 16.- 19.11.2023 fand in Kiel die Herbst-Präsidiumssitzung statt. Am Vorabend nahm das Präsidium an einer Festveranstaltung zum 75. Jahrestag des Bestehens des Landesverbandes Schleswig-Holstein teil.
Vom 16. bis 19. November 2023 fand in Kiel die Herbst-Präsidiumssitzung statt. Der BDR-Bundesvorsitzende Mario Blödtner begrüßte wieder über 40 Teilnehmer und Gäste, die trotz des Streiks bei der Deutschen Bahn angereist waren. Seit der Frühjahrssitzung im April 2023 hat es weitere Entwicklungen gegeben, von denen die Rechtspfleger und der Berufsverband betroffen sind. Erfahrungs- und Meinungsaustausch, Generationswechsel, Berichte aus den Ländern, aktuelle Entwicklungen in Politik, Gerichten und Staatsanwaltschaften waren Themen der Tagung.
Intern steht eine gravierende Veränderung an: Manfred Georg, seit 2008 Mitglied der Bundesleitung und hier Stellvertretender Bundesvorsitzender und Schatzmeister, wird Ende 2024 sein Amt aus persönlichen Gründen niederlegen. Wir brauchen also so bald wie möglich eine Kollegin oder einen Kollegen, der die (hervorragend geführte) Verbandskasse übernimmt und in die Bundesleitung nachrückt.
Der Bundesvorsitzende Mario Blödtner warb nachdrücklich darum, die personelle Zukunft der Bundesleitung insgesamt von langer Hand zu planen. Eine künftige Bundesvorsitzende oder ein künftiger Bundesvorsitzender müsse in sein Amt hineinwachsen; es sei gute Tradition, dass dieser aus den Reihen der Bundesleitung besetzt werde. Aus diesem Grund bat er das Präsidium, über eine Erweiterung der jetzigen Bundesleitung und vor allem auch über engagierte Kandidatinnen und Kandidaten nachzudenken.
Der stellvertretende Bundesvorsitzende und Öffentlichkeitsreferent Ralf Behling stellte Änderungen auf unserer Internetseite vor. Er ist gerade dabei, eine zweitätige Tagung der Öffentlichkeitsreferenten vorzubereiten, bei der rechtliche, technische und vor allem inhaltliche Aspekte der Medienarbeit beleuchtet werden sollen. Eine Einladung zu der für das erste Halbjahr 2024 geplanten Veranstaltung wird bald erfolgen; noch können die Landesverbände Themenvorschläge einreichen.
Die stellvertretende Bundesvorsitzende und Schriftleiterin Elke Strauß warb erneut für die Verwendung des vom BDR erstellten Flyers für die Mitgliederwerbung in den Ländern. Der Flyer kann auf sämtlichen Veranstaltungen der Landesverbände verwendet werden.
Inzwischen haben sich die vom Rechtspflegertag eingesetzten Kommissionen konstituiert und sind mit Schwung in ihre Arbeit eingestiegen. So berichtete Philipp Bruhn als neuer Vorsitzender der Zwangsvollstreckungskommission von bisher bereits vier – teils sehr umfangreichen – Stellungnahmen. Die Kommission schlägt darüber hinaus eine Initiativstellungnahme zur Problematik der Einkommensteuerpflicht in der Zwangsverwaltung vor, was von der Bundesleitung unterstützt wird. Astrid Münning als Vorsitzende der Strafvollstreckungskommission wiederum mahnte an, dass die Kommission mehr Mitstreiter aus den Staatsanwaltschaften braucht. Sie warb für die nachdrückliche Verbreitung der im Rechtspflegerblatt 4/23 abgedruckten Stellungnahme zur erfolgten Änderung des Sanktionenrechts bei allen mit der Strafvollstreckung befassten Verbänden (Berwährungshilfe, Gerichtshilfe, Richter- und Staatsanwaltsverbände). Das Präsidium beauftragte diese Kommission, sich zur Zuständigkeit des Rechtspflegers in Jugendstrafvollstreckungsverfahren § 31, 33 a RpflG zu positionieren: Es ist an der Zeit, die entsprechende Länderverordnung durch Bundesgesetz zu ersetzen und eine saubere Abgrenzung von Richter- und Rechtspflegerzuständigkeiten zu vollziehen. Dieser Antrag entsprach dem Positionspapier des Rechtspflegertags des BDR Schleswig-Holstein, der nur einen Tag vor der Präsidiumssitzung gleichfalls in Kiel stattgefunden hat.
Mit dem Deutschen Richterbund wurde auch über die Besoldung gesprochen. Die Folgen der Besoldung der Tarifbeschäftigten in den Serviceeinheiten der Gerichte mit E9a auf die Besoldung von Richtern und Beamten werden von den Landesjustizverwaltungen derzeit noch geleugnet. Mit dem Deutschen Richterbund bestand Einigkeit, dass eine Korrektur keineswegs im Selbstlauf eintreten wird. Hier bleibt nur der Klageweg: Das Abstandsgebot ist verfassungsrechtlich vorgegeben, das Bundesverfassungsgericht hat in den letzten Jahren 10 konkrete Faktoren für die verfassungskonforme Besoldung benannt
Im Bericht über die Europäische Union der Rechtspfleger musste Mario Blödtner über finanzielle Sorgen gleich mehrerer Mitgliedsverbände berichten. Diese erschweren die Arbeit der EUR, auch wenn das Budget der EUR selbst derzeit noch nicht betroffen ist. Walter Szöky als Präsident der EUR wird den Weg seines Vorgängers Wolfgang Lämmer (Ehrenvorsitzender des BDR) weitergehen. Die nächste Generalversammlung findet im September 2024 in Tallinn, der nächste Kongress mit Vorstandswahl im Jahr darauf in oder bei Wien statt. Hingewiesen wird auf das neue Logo der EUR. Wolfgang Lämmer betont den Grundsatzgedanken: Wie kann der Rechtspflegerberuf in Europa ausgestaltet werden? Das Weißbuch der EUR hat dafür sehr konkrete Vorschläge. Seit September 2023 ist eine Art Rechtspfleger in Griechenland eingeführt. Die EUR vernetzt sich aber inzwischen zunehmend auch in Brüssel, etwa auch bei der Europäischen Rechtsakademie (ERA).
Für die am Buß- und Bettag beginnende Tagung an der Evangelischen Akademie Bad Boll liegen inzwischen über 60 Anmeldungen vor. Mehrere Bundesländer haben diese Veranstaltung für Rechtspfleger bereits in ihren Fortbildungskatalog aufgenommen oder unterstützten die Teilnahme finanziell als Fortbildungsveranstaltung Dritter. Dafür soll auch bei den übrigen Landesjustizverwaltungen geworben werden.