BDR im Dialog

Gespräch mit dem Mitglied des Deutschen Bundestages Tijen Ataoğlu in Berlin

12. März 2026

Zu einem intensiven fachpolitischen Austausch trafen sich der Bundesvorsitzende des Bundes Deutscher Rechtspfleger (BDR), Mario Blödtner, sowie die stellvertretenden Bundesvorsitzenden Björn Benkhoff und Achim Müller mit der Bundestagsabgeordneten Tijen Ataoğlu am Donnerstag, 05. März 2026 in den Räumlichkeiten des Deutschen Bundestages.

 

In einer ausgesprochen freundlichen und konstruktiven Atmosphäre stand die Zukunft der Justiz im Mittelpunkt des Gesprächs. Aufgrund ihrer Tätigkeit und Erfahrungen u.a. als Richterin am Landgericht in Hagen (NRW) - derzeit beurlaubt - brachte Tijen Ataoğlu ein tiefes Verständnis und Impulse für die praktischen Herausforderungen des Rechtsstaats in die Debatte ein.

Digitalisierung und Strukturreformen

Ein zentraler Schwerpunkt des Austauschs waren die fortschreitende Digitalisierung der Justiz und die damit verbundenen notwendigen strukturellen Anpassungen. Der BDR betonte dabei die Rolle des Rechtspflegers als stabile Säule der dritten Gewalt, deren gesetzlicher Rahmen dringend an moderne Gegebenheiten angepasst werden muss.

Kernforderung: Neuauflage des Rechtspflegergesetzes (RpflG)

Der Bund Deutscher Rechtspfleger verfolgt klare Ziele für eine umfassende Reform des RpflG, um die Unabhängigkeit und Effizienz des Berufsstandes zu stärken. Im Gespräch wurden u.a. folgende Kernpunkte adressiert:

  • Aufhebung der Öffnungsklauseln: Der BDR strebt die Streichung der §§ 19 und 36 RpflG an, um eine bundesweit einheitliche Aufgabenwahrnehmung sicherzustellen.
  • Modernisierung der Zuständigkeiten: Die Änderung der §§ 5 und 7 RpflG ist essenziell, um den Verantwortungsbereich des Rechtspflegers sachgerecht zu schärfen.
  • Abschaffung des Urkundsbeamten des gehobenen Dienstes: Ziel ist eine klare Abgrenzung und die Stärkung des Berufsbildes durch den Wegfall dieser überholten Doppelfunktion.

Attraktivität der Justiz und Haushaltsmittel

Einig waren sich die Gesprächspartner in der Analyse der finanziellen Ausstattung. Die Justiz verliert im Bund und in den Ländern im Vergleich zu anderen Ressorts zunehmend an Attraktivität – insbesondere im Personalhaushalt. Tijen Ataoglu teilte die Sicht des BDR, dass eine funktionsfähige Justiz eine angemessene Personalausstattung, Alimentierung und moderne Arbeitsbedingungen zwingend voraussetzt.

Pakt für den Rechtsstaat konsequent umsetzen

Abschließend wurde die Bedeutung des Pakts für den Rechtsstaat unterstrichen. Die Umsetzung dieses Vorhabens ist ein prioritäres Ziel, um die Länder nachhaltig zu unterstützen. Der BDR mahnte hierbei ausdrücklich an, dass die Belange und die unverzichtbare Funktion der Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger im Rahmen dieser Maßnahmen nicht vernachlässigt werden dürfen.

Der BDR freut sich darauf, den Austausch fortzusetzen.

BDR im Dialog

Gespräch mit dem Mitglied des Deutschen Bundestages Tijen Ataoğlu in Berlin

12. März 2026

Zu einem intensiven fachpolitischen Austausch trafen sich der Bundesvorsitzende des Bundes Deutscher Rechtspfleger (BDR), Mario Blödtner, sowie die stellvertretenden Bundesvorsitzenden Björn Benkhoff und Achim Müller mit der Bundestagsabgeordneten Tijen Ataoğlu am Donnerstag, 05. März 2026 in den Räumlichkeiten des Deutschen Bundestages.

 

In einer ausgesprochen freundlichen und konstruktiven Atmosphäre stand die Zukunft der Justiz im Mittelpunkt des Gesprächs. Aufgrund ihrer Tätigkeit und Erfahrungen u.a. als Richterin am Landgericht in Hagen (NRW) - derzeit beurlaubt - brachte Tijen Ataoğlu ein tiefes Verständnis und Impulse für die praktischen Herausforderungen des Rechtsstaats in die Debatte ein.

Digitalisierung und Strukturreformen

Ein zentraler Schwerpunkt des Austauschs waren die fortschreitende Digitalisierung der Justiz und die damit verbundenen notwendigen strukturellen Anpassungen. Der BDR betonte dabei die Rolle des Rechtspflegers als stabile Säule der dritten Gewalt, deren gesetzlicher Rahmen dringend an moderne Gegebenheiten angepasst werden muss.

Kernforderung: Neuauflage des Rechtspflegergesetzes (RpflG)

Der Bund Deutscher Rechtspfleger verfolgt klare Ziele für eine umfassende Reform des RpflG, um die Unabhängigkeit und Effizienz des Berufsstandes zu stärken. Im Gespräch wurden u.a. folgende Kernpunkte adressiert:

  • Aufhebung der Öffnungsklauseln: Der BDR strebt die Streichung der §§ 19 und 36 RpflG an, um eine bundesweit einheitliche Aufgabenwahrnehmung sicherzustellen.
  • Modernisierung der Zuständigkeiten: Die Änderung der §§ 5 und 7 RpflG ist essenziell, um den Verantwortungsbereich des Rechtspflegers sachgerecht zu schärfen.
  • Abschaffung des Urkundsbeamten des gehobenen Dienstes: Ziel ist eine klare Abgrenzung und die Stärkung des Berufsbildes durch den Wegfall dieser überholten Doppelfunktion.

Attraktivität der Justiz und Haushaltsmittel

Einig waren sich die Gesprächspartner in der Analyse der finanziellen Ausstattung. Die Justiz verliert im Bund und in den Ländern im Vergleich zu anderen Ressorts zunehmend an Attraktivität – insbesondere im Personalhaushalt. Tijen Ataoglu teilte die Sicht des BDR, dass eine funktionsfähige Justiz eine angemessene Personalausstattung, Alimentierung und moderne Arbeitsbedingungen zwingend voraussetzt.

Pakt für den Rechtsstaat konsequent umsetzen

Abschließend wurde die Bedeutung des Pakts für den Rechtsstaat unterstrichen. Die Umsetzung dieses Vorhabens ist ein prioritäres Ziel, um die Länder nachhaltig zu unterstützen. Der BDR mahnte hierbei ausdrücklich an, dass die Belange und die unverzichtbare Funktion der Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger im Rahmen dieser Maßnahmen nicht vernachlässigt werden dürfen.

Der BDR freut sich darauf, den Austausch fortzusetzen.