Herbst-Präsidiumssitzung in Karlsruhe
Das Präsidium des BDR ist enttäuscht!
Der Referentenentwurf zur bundesweiten Übertragung der Forderungspfändung auf die Gerichtsvollzieher und einzelner Nachlassgeschäfte vom Richter auf den Rechtspfleger hat nichts mehr mit dem ursprünglichen Reform-Paket zu tun.
In diesem Entwurf sollten umfangreiche Aufgabenübertragungen innerhalb der Justiz auf den jeweils bestgeeigneten Entscheider bundeseinheitlich geregelt werden, zum Beispiel in Betreuungssachen, Registersachen und Insolvenzsachen.
Der nun vorgelegte Referentenentwurf hat davon nichts übrig gelassen bis auf das Feigenblatt einzelner Nachlassgeschäfte. Die Umsetzung würde für 10 der 16 Bundesländer einen Rückschritt bedeuten.
Von der angestrebten Optimierung der Abläufe bei Gericht ist der Referentenentwurf weit entfernt.
Das BDR-Präsidium, bestehend aus den Vorsitzenden der BDR-Landesverbände und der BDR-Bundesleitung, appelliert an das Bundesjustizministerium, jetzt mit einer sachgerechten und zukunftsfähigen Aufgabenverteilung in der Justiz ernst zu machen.