Bund Deutscher Rechtspfleger
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Stellungnahme des BDR

Stellungnahme des Bundes Deutscher Rechtspfleger (BDR) zur Anmerkung von Prof. Dr. Hans Haarmeyer in ZInsO 2025, [Ausgabe12, S. 599ff]

13. Juni 2025

Mit Irritation hat der Bund Deutscher Rechtspfleger den Beitrag von Prof. Dr. Hans Haarmeyer zur Entscheidung des LG Hamburg vom 13. Februar 2025 (Az. 326 T 27/24) in der ZInsO zur Kenntnis genommen. Der Artikel kritisiert nicht nur das Vorgehen eines Insolvenzverwalters in einem Nachlassinsolvenzverfahren, sondern richtet sich in auffallend scharfem und persönlichem Ton gegen den im Verfahren entscheidenden Rechtspfleger.

Diese Art der Auseinandersetzung halten wir für inhaltlich wie stilistisch unangemessen. Der Beitrag verlässt an mehreren Stellen die Ebene der juristischen Analyse und argumentiert in einer Weise, die Persönlichkeitsgrenzen überschreitet. Der betroffene Rechtspfleger wird dabei nicht nur wegen einer – im Rechtsstaat legitimen – abweichenden Bewertung kritisiert, sondern in seinem beruflichen wie persönlichen Ansehen massiv angegriffen. Solche Formulierungen lassen eine sachliche Differenzierung vermissen und tragen nicht zur juristischen Diskussion bei – im Gegenteil: Sie gefährden den Respekt vor unabhängigen Entscheidungsorganen, der für die Integrität unserer Justiz unabdingbar ist. Unser Anliegen ist dabei nicht, eine inhaltliche Kritik an gerichtlichen Entscheidungen oder am Umgang mit Vergütungsfragen zu unterdrücken – im Gegenteil: Fachliche Diskussion, auch in zugespitzter Form, ist notwendig und erwünscht. Doch der Beitrag verlässt diesen Rahmen deutlich. Der gewählte Ton steht im Kontrast zu dem, was wir als Verband seit jeher in Fachpublikationen schätzen: ein sachlich fundierter, respektvoller Diskurs, frei von persönlicher Abwertung. 3. Juni 2025 Als Bundesverband treten wir entschieden dafür ein, dass die Unabhängigkeit und Integrität der rechtsprechenden Organe – und damit auch der Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger – in der öffentlichen und publizistischen Auseinandersetzung gewahrt bleibt. Kritik ist zulässig, ja notwendig. Persönliche Angriffe sind es nicht. Wir hoffen, dass sich Fachveröffentlichungen auch künftig durch Sachlichkeit, juristische Tiefe und gegenseitigen Respekt auszeichnen. Die ZInsO hat in der Vergangenheit hierfür Maßstäbe gesetzt. Umso mehr vertrauen wir darauf, dass sie auch künftig ein Forum bleibt, das juristische Streitfragen auf hohem Niveau behandelt – ohne persönliche Diffamierung.